Schlappe vor Gericht: "Counterstrike"-Entwickler wegen illegalem Glücksspiel verurteilt!

Wien (Österreich) - Der Spieleentwickler "Valve" wurde erstmalig aufgrund seiner "Lootboxen" im Videospiel "Counterstrike" von einem Gericht verurteilt.

Im Ego-Shooter "Counterstrike" lassen sich für Echtgeld sogenannte "Lootboxen" erwerben. (Symbolbild)
Im Ego-Shooter "Counterstrike" lassen sich für Echtgeld sogenannte "Lootboxen" erwerben. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa

Der US-Konzern wurde von einem österreichischen Gericht dazu verdonnert, einem Kläger jene Summe zurückzuzahlen, die dieser in sogenannte "Lootboxen" gesteckt hatte: rund 14.000 Euro.

Solche Boxen beinhalten diverse Gegenstände oder kosmetische Objekte (beispielsweise Waffentarnungen) und können im Spielmenü gegen die Bezahlung mit Echtgeld erworben werden. Dabei gibt es seltene und weniger seltene Objekte, die aus einer solchen Kiste gezogen werden können.

Laut neuestem Gerichtsurteil widerspreche dies allerdings dem österreichischen Glücksspielgesetz.

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Die Kläger, Prozessfinanzierer Padronus und die Rechtsanwaltskanzlei Salburg, feierten ihren Erfolg in einer Mitteilung am Montag als einen "herben Rückschlag" für die Videospielindustrie. "Der rechtliche Kampf um Lootboxen ist vorbei und gewonnen. Das Urteil ist das Ende für Lootboxen in Österreich", so Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl.

FIFA, Counterstrike und Co.: "Herber Rückschlag für Spieleentwickler"

Entwickler Electronic Arts wurde aufgrund von Glücksspiel-Mechaniken im Spiel "FIFA" in Österreich bereits verurteilt. (Archivbild)
Entwickler Electronic Arts wurde aufgrund von Glücksspiel-Mechaniken im Spiel "FIFA" in Österreich bereits verurteilt. (Archivbild)  © EPA/MICHAEL NELSON

"Es handelt sich um das erste Lootbox-Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum betreffend Counter-Strike. Die Valve Corporation ist nach den Spielebetreibern von FIFA somit nun der zweite Videospielanbieter, der nachgewiesenermaßen illegales Glücksspiel in Österreich anbietet", erklärte Eibl weiter.

Für die Kläger, spezialisiert auf Gerichtsverfahren gegen Online-Casino-Anbieter, sei es in diesem Fall zudem von Vorteil gewesen, dass der Richter etwas von der Materie "Videospiele" verstanden habe.

"In unseren Parallelverfahren ist es oft die größte Herausforderung, die Logik der Videospiele mitsamt ihren zahlreichen Anglizismen Richtern verständlich zu machen, die selbst noch nie ein Videospiel gesehen, geschweige denn gespielt haben."

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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