ChatGPT: Wie gehen Lehrer mit dem KI-Textroboter um?
Düsseldorf - Bei Lehrkräften an Gymnasien in NRW sind Unsicherheiten in Bezug auf eine Nutzung von Textrobotern weit verbreitet, ein kleinerer Teil setzt KI-Systeme bereits aktiv im Unterricht ein.
Das geht aus einer Umfrage des Philologenverbands Nordrhein-Westfalen hervor, für die Ende März 755 Lehrer - ganz überwiegend an Gymnasien - befragt wurden. Es werde mit Offenheit und Neugier, aber auch mit Skepsis und großer Unsicherheit auf die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz geschaut, hieß es.
Unklar sei vielfach, wie die textgenerierenden KI-Systeme möglichst rechtssicher eingesetzt und verwendet werden könnten.
Auf die Frage, ob sie die Anwendung ChatGPT im Unterricht nutzen, antworteten 22 Prozent der Befragten mit Ja. Rund 45 Prozent verwenden den Textroboter demnach "noch nicht" und ein Drittel lehnt einen solchen Einsatz ab.
Für die eigene Arbeit - etwa Unterrichtsvorbereitung - wird ChatGPT sogar noch weniger genutzt, aktuell von elf Prozent der befragten Lehrkräfte.
Ihren Schülern gestatten knapp 60 Prozent der Lehrer bei Haus- oder Facharbeiten keine KI-Hilfe. 35 Prozent dulden die Verwendung, sofern sie kenntlich gemacht wird.
Nutzung von ChatGPT kann als Täuschungsversuch gewertet werden
ChatGPT erstellt mit KI-Hilfe umfangreiche Antworten auf Texteingaben. So kann der Textroboter Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen - so entsteht der Eindruck einer Unterhaltung.
Die Lehrerbefragung zeigt laut Philologenverband zudem, dass viele Schulen keine Vorgaben zur Nutzung von ChatGPT machen - rund 87 Prozent gaben das an. Zugleich glauben 53 Prozent, dass KI-Systeme den Lehrerberuf verändern werden.
Der Handlungsleitfaden aus dem Schulministerium reiche bei Weitem nicht aus, betonte der Verband in Düsseldorf. Dem Leitfaden zufolge müssen es Schüler angeben, wenn sie zur Erledigung ihrer Aufgaben Textroboter genutzt haben. Sonst werde es als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.
Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa