Weil Städte Strom sparen: Dieses Gesetz gilt nun für Autofahrer!

Deutschland - "Licht aus!", heißt es nachts in immer mehr Städten und Kommunen, um die stark steigenden Energieausgaben herunterzufahren.

Wer sein Auto nachts auf einem dunklen oder schlecht beleuchteten Parkplatz abstellt, muss innerorts das Parklicht einschalten, außerorts das Standlicht.
Wer sein Auto nachts auf einem dunklen oder schlecht beleuchteten Parkplatz abstellt, muss innerorts das Parklicht einschalten, außerorts das Standlicht.  © 123rf.com/jeancliclac

Um Strom zu sparen, sind in den ersten Städten bereits die Lichter ausgegangen: Öffentliche Gebäude werden nicht mehr angestrahlt, Leuchtreklame bleibt genauso aus wie die Beleuchtung in vielen Schaufenstern. Und auf den Straßen wird es dunkler, weil Laternen nicht mehr überall leuchten.

Letztes betrifft auch Autofahrer und ein höheres Unfallrisiko in der Dunkelheit. Deshalb gilt nun eine Regel, die nicht neu ist, jetzt aber ganz besonders zum Einsatz kommt: Es geht um das Parklicht beziehungsweise Standlicht!

Wann muss es eingeschaltet werden? Gemäß Paragraf 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten", informiert bussgeld.de.

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Das heißt, dass das haltende Auto bei fehlender Straßenbeleuchtung außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Standlicht beleuchtet werden muss. Innerhalb geschlossener Ortschaften reicht in unbeleuchteten Bereichen die einseitige Beleuchtung durch ein Parklicht, damit andere Fahrer einen parkenden Wagen besser sehen können.

Gut zu wissen: Das Standlicht-Symbol besteht aus zwei sich gegenüberliegenden Halbkreisen, von denen jeweils drei Strahlen ausgehen. Gemäß Paragraf 51 StVZO muss das Standlicht weiß sein, gelbes Licht ist nicht zulässig!

Was, wenn in der Dunkelheit ein Unfall passiert?

Wenn man das Parklicht - oder das Standlicht - in einer dunklen Straße nicht anmacht und wenn es deshalb zum Unfall kommt, trägt man unter Umständen eine Teilschuld und könnte anteilig für den entstandenen Schaden zur Kasse gebeten werden, berichtet t-online.

Wer sein Auto innerorts unter eine beleuchtete Laterne stellt, die im Laufe der Nacht ausgeschaltet wird, muss ebenfalls das Parklicht anknipsen, damit es nicht im schlimmsten Fall kracht.

Wichtig: Achtet unbedingt darauf, dass die Batterie Eures Autos fit ist, damit der Strom reicht.

Titelfoto: 123rf.com/jeancliclac

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