Ihr kennt die Verkehrsregeln? Das wollen wir doch mal sehen!
Deutschland - Radfahrer betreiben Harakiri auf den Straßen, Autofahrer sind überheblich und Lkw-Fahrer sowieso rücksichtslos. Die Vorurteile zwischen Fahrern von Zwei- und Vierrädern kochen schnell hoch, wenn sich der jeweils andere vermeintlich falsch im Straßenverkehr verhält. Dabei gäbe es wohl weniger Missverständnisse, wenn alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsregeln auch wirklich verinnerlicht hätten. Ihr glaubt, Ihr kennt Euch aus? Dann macht unseren großen Verkehrstest (Mehrfachantworten möglich!). Wie fahrsicher seid Ihr tatsächlich?
1. Welche Mindestprofiltiefe müssen Reifen haben?
- a) 1,9 Millimeter
- b) 1,6 Millimeter
- c) 1,3 Millimeter
Auswertung: Experten empfehlen neben der gesetzlich festgeschriebenen Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen sogar ein Profil von wenigstens drei Millimetern und bei Winter- oder Ganzjahresreifen von vier Millimetern.
(Alle Lösungen findet Ihr am Ende des Tests)
2. Ihr verdoppelt während der Fahrt die Geschwindigkeit. Wie verändert sich demnach der Bremsweg?
- a) verdoppelt sich
- b) vervierfacht sich
- c) verzehnfacht sich
Auswertung: Der Bremsweg wächst, anders als der Reaktionsweg, nicht linear zur Geschwindigkeit, sondern im Quadrat zur Geschwindigkeit.
3. Welchen Abstand sollte man außerhalb von geschlossenen Ortschaften zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens halten?
- a) 20 Meter
- b) 5 Autolängen
- c) halben Tacho in Metern
Auswertung: Während außerhalb von Ortschaften, also auch auf Autobahnen, der Tacho maßgeblich ist, sollten in Ortschaften etwa drei Autolängen (etwa 15 Meter) Platz zum nächsten Fahrzeug gelassen werden.
4. Wodurch wird ein Tempolimit aufgehoben?
- a) durch eine Einmündung/Kreuzung
- b) durch ein Aufhebungszeichen
- c) durch eine neue Geschwindigkeitsvorgabe
Auswertung: Anders, als die meisten glauben, wird ein Tempolimit (z. B. 30 km/h) nicht einfach durch eine einmündende Straße oder Kreuzung aufgehoben. Vielmehr gilt das Tempolimit für eine bestimmte Strecke und kann somit nur durch ein neues Straßenschild aufgehoben werden. Anders verhält es sich, wenn das Tempolimit direkt durch ein Beischild beschränkt wird, dann gilt es zum Beispiel nur für eine Baustelle.
5. Die Geschwindigkeit auf der Autobahn ist freigegeben, für die Auffahrspur gilt jedoch Tempo 80. Welche Geschwindigkeit muss der Aufgefahrene auf der Autobahn fahren, wenn kein neues Schild das Tempo regelt?
- a) Er kann Gas geben.
- b) 80 km/h
- c) maximal 130 km/h
Auswertung: Auch hier gilt: Solange kein neues Schild eine andere Geschwindigkeit regelt, muss die gefahrene Geschwindigkeit beibehalten werden.
6. Was bedeutet dieses Schild?
- a) Getrennter Rad- und Gehweg
- b) Gemeinsamer Rad- und Gehweg
7. Was bedeutet dieses Schild?
- a) Hinweis über die Fahrbahnbreite
- b) Abstand zum Seitenstreifen
- c) Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen Breite
Auswertung: Fahrzeuge, die - einschließlich Ladung und Außenspiegel - breiter als zwei Meter sind, dürfen die Straße/Fahrspur nicht verwenden.
8. Wie lange dauert es in etwa, bis der Körper 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut hat?
- a) 5 Stunden
- b) 10 Stunden
- c) 24 Stunden
Auswertung: Durchschnittlich werden pro Stunde 0,1 Promille abgebaut. Aktuell liegt die Promillegrenze für Alkohol am Steuer bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert darf kein Kraftfahrzeug mehr gefahren werden. Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Verursacht man unter Alkoholeinfluss einen Unfall, macht man sich sogar schon ab 0,3 Promille strafbar.
9. Wenn ein Pkw einen Radfahrer, Fußgänger oder E-Scooter überholen möchte, welchen Mindestabstand muss er einhalten?
- a) inner- wie außerorts 1,50 Meter
- b) innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter
- c) innerorts 2 Meter und außerorts 1,50 Meter
Auswertung: Diese Regelung, die außerhalb von Ortschaften einen größeren Sicherheitsabstand vorschreibt, ist noch recht neu. Früher galt nur ein "ausreichender Seitenabstand".
10. Ihr habt Euch an einer Ampelkreuzung auf der Linksabbiegerspur eingeordnet, möchtet aber eigentlich rechts abbiegen. Wie verhaltet Ihr Euch richtig?
- a) Ich fahre weiter wie eingeordnet.
- b) Ich blinke rechts und wechsle vorsichtig in den rechten Fahrstreifen.
- c) Ich fahre auf die Kreuzung und biege dann rechts ab.
Auswertung: Sobald man sich mit dem Fahrzeug eingeordnet hat und sich innerhalb der durchgezogenen Linien befindet, darf die Spur nicht mehr gewechselt werden.
11. Was gilt für einen Überholvorgang?
- a) Wer überholt wird, darf nicht plötzlich Gas geben.
- b) Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit darf überschritten werden.
- c) Der Überholende muss deutlich schneller sein.
Auswertung: Es darf nur links überholt werden, und zwar zügig, aber innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
12. In welchem Fall ist das Überholen eines Busses verboten?
- a) Wenn Busse eine Haltestelle ohne gesonderte Haltebucht anfahren.
- b) Wenn er mit Warnblinklicht in einer Haltestelle steht.
- c) Wenn er mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt.
Auswertung: Schaltet ein Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht ein, gilt Überholverbot. Steht er mit Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
13. Wann gilt das Reißverschlussverfahren auf einer mehrspurigen Straße?
- a) am Ende des Einfädelungsstreifens auf der Autobahn
- b) Wenn ein Fahrstreifen endet.
- c) Wenn ein Hindernis die Weiterfahrt auf einem Fahrstreifen blockiert.
Auswertung: Werden aus zwei Spuren eine, müssen sich die Fahrer gegenseitig einfädeln lassen. Dabei sollte der Spurwechsel unmittelbar vor der Engstelle erfolgen. Auf keinen Fall gilt das Reißverschlussverfahren am Ende des Beschleunigungsstreifens auf Autobahnen. Laut StVO muss man gegebenenfalls anhalten und auf eine Lücke warten. Der ADAC rät jedoch, um das Unfallrisiko zu minimieren, auf dem Seitenstreifen, insofern vorhanden, weiterzufahren und sich vorsichtig einzufädeln.
14. Es bildet sich ein Stau auf der Autobahn. Zwischen welchen Spuren wird die Rettungsgasse gebildet?
- a) der ganz linken und den übrigen
- b) der ganz rechten und den übrigen
- c) in der Mitte
Auswertung: Egal wie viele Spuren die Autobahn hat, die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken, also der Überholspur, und den rechts daneben liegenden Spuren gebildet. Der Standstreifen muss frei gehalten werden!
15. Welche Pkws haben eine Kennzeichnungspflicht mit einer Feinstaub-Plakette, wenn sie eine Umweltzone befahren? Pkws mit...
- a) Ottomotor
- b) Dieselmotor
- c) Elektromotor
Auswertung: Die Kennzeichnungspflicht in einer Umweltzone gilt für alle Pkws. Ausgenommen sind zum Beispiel Krankenwagen, Polizei- und Feuerwehrautos oder landwirtschaftliche Zugmaschinen.
16. Dürfen Radfahrer Autos an einer Ampel rechts überholen?
- a) Ja
- b) Nein
Auswertung: Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen: Radfahrer dürfen rechts langsam an stehenden (!) Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Platz dafür zur Verfügung steht.
17. In welchen Fällen dürfen Radfahrer rote Ampeln umfahren?
- a) Wenn sie vor der roten Ampel die Straße mit den Fußgängern überqueren.
- b) Wenn sie auf den Gehweg wechseln und darüber die Kreuzung überwinden.
- c) gar nicht
Auswertung: Schlechte Nachrichten für Radfahrer: Ist die Ampel rot, gilt auch für sie das Haltegebot. Sie müssen warten, bis die Ampel grün wird. Andernfalls drohen ein Rotlichtverstoß und Punkte in Flensburg.
18. Was bedeutet dieses Schild?
- a) Radfahrer müssen den Radweg nutzen.
- b) Radfahrer können den Radweg nutzen.
- c) keine Durchfahrt für Fahrräder
Auswertung: Mit diesem Schild werden Radwege gekennzeichnet und verpflichten zur Nutzung. Das Fahren auf der Straße ist für Radfahrer dann tabu. Ausnahme: Objektive Gründe sprechen gegen die Nutzung, zum Beispiel Hindernisse oder Gefahrenquellen. Gleiches gilt übrigens auch für die blauen Schilder gemeinsamer/getrennter Rad- und Fußweg.
19. Wenn die Sicht stark behindert ist. In welchen Fällen dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?
- a) bei Regen
- b) bei Nebel
- c) bei Schneefall
Auswertung: Verschlechtert sich die Sicht, kann man die Nebelscheinwerfer anmachen. Die Nebelschlussleuchte darf hingegen nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden.
20. Zu guter Letzt: Welche der Aussagen stimmt nicht?
- a) Auf Autobahnen muss man mindestens 60 km/h fahren.
- b) Radfahrer dürfen entgegengesetzt der Einbahnstraße fahren.
- c) Wer betrunken Fahrrad fährt, dem droht der Führerscheinverlust.
Auswertung: Zwar müssen Fahrzeuge bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können, aber letztlich darf jeder selbst entscheiden, wie schnell er auf der Autobahn unterwegs ist. Und Radfahrer dürfen nur entgegen einer Einbahnstraße fahren, wenn ein Schild dies ausdrücklich erlaubt.
Habt Ihr es gewusst? Das sind die richtigen Antworten!
1b, 2b, 3c, 4bc, 5b, 6a, 7c, 8b, 9b, 10a, 11ac, 12c, 13bc, 14a, 15abc, 16a, 17c, 18a, 19abc, 20ab
19-20 Richtige:
Wow! Wenn sich alle so gut auskennen würden, wäre es auf den Straßen deutlich sicherer.
15-18 Richtige:
Knapp daneben! Für den Führerschein würde es aber wahrscheinlich reichen.
10-14 Richtige:
Oje, die Führerscheinprüfung ist wohl schon sehr lange her?
5-9 Richtige:
Bloß gut, dass der Führerschein nicht regelmäßig erneuert werden muss.
0-4 Richtige:
Bleibt besser zu Hause!
Mehr Unfälle, weniger Tote
Laut Statistischem Landesamt in Kamenz verunglückten von Januar bis Juni dieses Jahres bereits 7 535 Menschen im sächsischen Straßenverkehr.
Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum 5974 Menschen. Ein Plus von 26 Prozent - vermutlich dem langen Corona-Lockdown 2021 geschuldet.
Beunruhigender Trend: Bereits 605 Mal war in den ersten sechs Monaten im Jahr 2022 die mangelnde Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers, meist durch Alkohol oder berauschende Mittel, der Grund für Unfälle mit Personenschaden.
Eine Steigerung von 38 Prozent zu 2021. Die häufigsten Ursachen waren jedoch die Missachtung der Vorfahrt (1159), falsches Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren (1020), Geschwindigkeitsüberschreitungen (863) sowie mangelnder Abstand (807).
Die gute Nachricht: Trotz gestiegener Unfallzahlen sank insgesamt die Zahl der in Sachsen im Straßenverkehr Getöteten im ersten Halbjahr um etwa 27 Prozent auf 49, darunter 11 Radfahrer und 11 Fußgänger.
Titelfoto: Bildmontage: 123RF/deagreez/123RF/nexusplexus