Gefahr durch Masken? Dringender Karneval-Appell an Autofahrer
Frankfurt am Main - Wer an den kommenden großen Karneval- beziehungsweise Fastnachtsumzügen teilnehmen möchte, der sollte dem ADAC zufolge dringend davon absehen, vollständig kostümiert Auto zu fahren.
Versicherungen könnten Schäden eines Unfalls nicht übernehmen oder Ansprüche kürzen, wenn der Verursacher beim Fahren eine Gesichtsmaske oder ein einschränkendes Kostüm trage, wie der ADAC Hessen-Thüringen mitteilte.
Es gebe zwar kein Verbot, kostümiert Auto zu fahren. Die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit dürften aber nicht gestört werden, hieß es.
Im schlimmsten Fall drohe hierbei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Deshalb rät der ADAC Autofahrern: "Vorsicht bei Monsterfüßen und Hexenmasken".
Zu den deutschlandweit größten Umzügen gehören der Kölner Rosenmontagszug und der Rosenmontagszug der Mainzer Fastnacht (beide am 12. Februar). Überregionale Bedeutung für viele Karnevalisten hat zudem der "Klaa Pariser Fastnachtszug", der stets am Faschingsdienstag (13. Februar) in dem Frankfurter Stadtteil Heddernheim stattfindet.
Titelfoto: Boris Roessler/dpa