Monatelange Wartezeiten, während Kosten laufen: ADAC will Ersatzteilpflicht für Werkstätten

München - Wer einmal ein kaputtes Auto hatte, könnte das Problem bereits kennen: Aufgrund fehlender Ersatzteile steht der Wagen wochen- oder sogar monatelang in der Werkstatt. Das soll sich nach Willen des ADAC ändern.

Monatelang in der Werkstatt, die Gebühren und Kosten laufen aber weiter. Der ADAC fordert nun eine gesetzliche Regelung.
Monatelang in der Werkstatt, die Gebühren und Kosten laufen aber weiter. Der ADAC fordert nun eine gesetzliche Regelung.  © 123rf/memorystockphoto

Denn während das Fahrzeug darauf wartet, repariert zu werden, laufen etwa Leasingraten und Versicherungen natürlich schonungslos weiter, ohne dass man eine Gegenleistung dafür hat.

Das Problem: "Außerhalb der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie gibt es keine rechtliche Verpflichtung für die Hersteller, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten."

Und selbst dann sei man nicht vor langen Wartezeiten geschützt. Das teilte der Allgemeine Deutsche Automobil-Club am Samstag mit.

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"Der ADAC fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung zur langfristigen und bei akutem Reparaturbedarf auch zeitnahen Ersatzteilversorgung, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und ihre Mobilität sicherzustellen", hieß es weiter.

Über die Rechtsabteilung des Unternehmens weiß man, dass sich dieses Problem bei verschiedenen Herstellern zeigt.

Haushaltsgeräte haben hier mehr EU-Schutz als Fahrzeuge

Nach Willen des ADAC sollen mindestens zwölf bis 15 Jahre lang Fahrzeuge auf dem aktuellen digitalen Stand und betriebsfähig gehalten werden.
Nach Willen des ADAC sollen mindestens zwölf bis 15 Jahre lang Fahrzeuge auf dem aktuellen digitalen Stand und betriebsfähig gehalten werden.  © 123RF/hryshchyshen

Außerdem zieht ein kaputtes Auto ein weiteres Problem nach sich. Ersatzfahrzeuge werden oft nur kurz gewährt - wenn es überhaupt welche gibt.

Daher möchte der ADAC hier eine gesetzliche Nachbesserung. Schließlich gebe es eine vergleichbare Regelung bereits für Haushaltsgeräte. Die meist nicht so teuer zu Buche schlagen.

Laut EU-Recht müssen die Küchenhelfer und Unterhaltungsgeräte - je nach Art - sieben bis zehn Jahre mit Ersatzteilen versorgt werden.

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"Angesichts des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland zugelassener Pkw muss auch für Autos eine langfristige Versorgung mit betriebswichtigen Ersatzteilen im Antrieb, Fahrwerk oder der Elektronik gesetzlich sichergestellt werden", hieß es.

Und zwar zwölf bis 15 Jahre lang, fordert der Verein. So lange sollten die Ersatzteile mindestens verfügbar sein.

Auch Software-Updates sollen den Wagen mindestens 15 Jahre lang "digital aktuell und betriebsfähig" halten.

Titelfoto: 123rf/memorystockphoto

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