Tödlicher Unfall: Zwei Autos und Motorrad krachen zusammen
Tamm - Bei einem Verkehrsunfall im baden-württembergischen Tamm (Kreis Ludwigsburg) ist ein Mensch ums Leben gekommen.
An dem Unfall am Montagabend seien zwei Autos und ein Motorrad beteiligt gewesen, teilte die Polizei noch am Abend mit.
Eine weitere Person sei bei dem Unfall schwer verletzt worden. Weitere Details blieben zunächst unklar.
Die Verbindungsstraße L1110 zwischen Asperg und Tamm wurde vorerst voll gesperrt.
Was zu dem Unfall geführt hat und wie genau der Unfall sich ereignet hat, muss nun die Polizei ermitteln.
20-jähriger Motorradfahrer kommt ums Leben, Sozia schwer verletzt
Update 25. Juni, 6.30 Uhr: Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, fuhr eine 38-Jährige mit ihrem VW Golf auf der Asperger Straße in Richtung Tamm. An der Einmündung zur Hofäckerstraße wollte sie nach links abbiegen.
Hierbei übersah sie einen entgegenkommenden 20-jährigen Motorradfahrer, der auf seine Yamaha mit seiner ebenfalls 20-jährigen Sozia unterwegs war. Es kam zur Kollision, wodurch der VW Golf auf einen in der Hofäckerstraße wartenden BMW eines 38-Jährigen geschoben wurde.
Trotz sofortigen Rettungsmaßnahmen erlag der 20-jährige Motorradfahrer noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Seine Sozia wurde mit schweren Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand nicht.
Die 38-Jährige Fahrerin des VW Golf kam mit leichten Verletzungen ebenfalls in ein Krankenhaus. Der 38-jährige BMW-Fahrer blieb unverletzt.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 13.000 Euro. Während der Unfallaufnahme musste die Asperger Straße zwischen Asperg und Tamm für drei Stunden gesperrt werden.
Ermittlungen gegen Autofahrerin eingestellt
Update 30. Juni 2020, 11.02 Uhr: Wie die Polizei Ludwigsburg mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn das Ermittlungsverfahren gegen die damals 38-jährige Autofahrerin eingestellt. Das entsprechende Unfallrekonstruktionsgutachten ergab, dass der damals 20-jährige Motorradfahrer vor dem Zusammenprall mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit gefahren war.
Der Autofahrerin war daher nicht nachzuweisen, dass sie die beim Linksabbiegen erforderlichen Sorgfaltspflichten missachtet hatte.
Titelfoto: SDMG