Das war's mit Pizza aus dem Holzofen: Wirt muss sein Lokal wohl schließen!
Mannheim/Ulm - Ein Gastwirt in Ulm darf seinen holzbefeuerten Pizzaofen nicht weiter betreiben.
Grund sei Ruß aus dem Schornstein, erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in seinem am heutigen Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 24. Juni.
Die Stadt hatte den Betrieb trotz Einbaus eines Filters untersagt. Der ölhaltige Ruß habe trotz des Filters zu schwer entfernbaren Verunreinigungen auf Terrassen und Möbeln in der Nachbarschaft geführt und sei teilweise sogar durch geöffnete Fenster in Wohnungen gelangt.
Der Gastwirt habe argumentiert, er müsse ohne Holzofen sofort schließen, weil seine Pizzeria für diese Art der Herstellung bekannt sei. Das hielt der 10. Senat des VGH nach eigenen Angaben für nicht nachvollziehbar. Es gebe zahlreiche erfolgreiche Pizzerien in Ulm ohne Holzofen.
Der Gastwirt habe verschiedene Möglichkeiten zur Kompensation, etwa den Einsatz hochwertiger Zutaten, eine Aufwertung des Gastraumes oder eine Preisanpassung. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Titelfoto: Fabio Sasso/ZUMA Wire/dpa