Von David Nau
Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (64, CDU) will erreichen, dass die Polizei bundesweit einheitlich bei Straftaten von sich aus auch über die Nationalität der Tatverdächtigen informiert.
"Bund und Land sollten einheitlich die Nationalitäten von Straftätern aktiv nennen und nur dann davon Abstand nehmen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, das nicht zu tun", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in Stuttgart.
Als Ausnahmen nannte Strobl etwa Kinder als Täter oder eine mögliche Gefährdung von Ermittlungen durch die Nennung der Nationalität.
Bisher gingen die Verfahrensweisen in Bund und Land stark auseinander, bemängelte Strobl. Es gebe Länder, die die Nationalitäten grundsätzlich immer nennen würden, und auch solche, die sie grundsätzlich nicht nennen würden.
"Das sorgt nicht nur für Unverständnis, sondern spielt auch Hetzern und Extremisten in die Karten, die damit Zweifel und Unzufriedenheit am Staat schüren", sagte Strobl.
Es brauche dringend eine einheitliche Linie. Dafür will sich der CDU-Politiker bei der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) in Rheinsberg in Brandenburg einsetzen.
Baden-Württemberg nennt Nationalität nur im Einzelfall
Auch in Baden-Württemberg wird die Nationalität von Tatverdächtigen nicht immer genannt. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift heißt es, die Staatsangehörigkeit könne erwähnt werden, "sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht". Zudem werde die Nationalität auf Nachfrage von Medien herausgegeben, teilte das Innenministerium mit.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor.
In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die "Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt".
Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.