Strobl will Nationalität von Straftätern künftig "aktiv nennen"

Von David Nau

Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (64, CDU) will erreichen, dass die Polizei bundesweit einheitlich bei Straftaten von sich aus auch über die Nationalität der Tatverdächtigen informiert.

Thomas Strobl (64, CDU) und weitere Innenministerinnen und Innenminister treffen sich von Mittwoch bis Freitag zur Herbsttagung in Brandenburg.
Thomas Strobl (64, CDU) und weitere Innenministerinnen und Innenminister treffen sich von Mittwoch bis Freitag zur Herbsttagung in Brandenburg.  © Bernd Weißbrod/dpa

"Bund und Land sollten einheitlich die Nationalitäten von Straftätern aktiv nennen und nur dann davon Abstand nehmen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, das nicht zu tun", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Herbsttagung der Innenministerkonferenz in Stuttgart.

Als Ausnahmen nannte Strobl etwa Kinder als Täter oder eine mögliche Gefährdung von Ermittlungen durch die Nennung der Nationalität.

Bisher gingen die Verfahrensweisen in Bund und Land stark auseinander, bemängelte Strobl. Es gebe Länder, die die Nationalitäten grundsätzlich immer nennen würden, und auch solche, die sie grundsätzlich nicht nennen würden.

Waffen-Obergrenze für Jäger? Im Ländle regt sich Widerstand
Stuttgart Politik Waffen-Obergrenze für Jäger? Im Ländle regt sich Widerstand

"Das sorgt nicht nur für Unverständnis, sondern spielt auch Hetzern und Extremisten in die Karten, die damit Zweifel und Unzufriedenheit am Staat schüren", sagte Strobl.

Es brauche dringend eine einheitliche Linie. Dafür will sich der CDU-Politiker bei der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) in Rheinsberg in Brandenburg einsetzen.

Baden-Württemberg nennt Nationalität nur im Einzelfall

Bei der Berichterstattung über die Mannheimer Messerattacke wurde auf die afghanische Staatsangehörigkeit des Täters hingewiesen.
Bei der Berichterstattung über die Mannheimer Messerattacke wurde auf die afghanische Staatsangehörigkeit des Täters hingewiesen.  © Bernd Weißbrod/dpa

Auch in Baden-Württemberg wird die Nationalität von Tatverdächtigen nicht immer genannt. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift heißt es, die Staatsangehörigkeit könne erwähnt werden, "sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht". Zudem werde die Nationalität auf Nachfrage von Medien herausgegeben, teilte das Innenministerium mit.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor.

In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die "Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt".

Trotz Einstellungs-Offensive: Darum hat das Ländle zu wenige Polizisten auf den Straßen
Stuttgart Politik Trotz Einstellungs-Offensive: Darum hat das Ländle zu wenige Polizisten auf den Straßen

Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr zum Thema Stuttgart Politik: