Berufsmusikern vergeht das Lachen: Staat muss nicht für Corona-Ausfälle zahlen
Karlsruhe - Darauf haben viele Künstler und Kulturschaffende NICHT gewartet! Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, für Einnahmeverluste zu haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind.
Dies geht aus einem Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) am heutigen Donnerstag hervor. Das Gericht bleibt damit seiner bisher vertretenen Linie treu, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte.
Sinnbildlich für die unzähligen Künstler im Ländle hatte sich Musiker Martin Kilger (47) für seine Berufsgruppe starkgemacht. Das heutige Urteil bedeutet einen herben Schlag für ihn.
"Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden", kommentierte der sichtlich enttäuschte Musiker, der die Klage eingereicht hatte, gegenüber dem "SWR".
Der Kläger war bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, kündigte er an.
Titelfoto: Uli Deck/dpa