Russisches Wunderkind darf trotz Doping-Sperre wieder aufs Eis!
Sotschi (Russland) - Eigentlich wurde Kamila Walijewa (18) erst im vergangenen Januar wegen eines positiven Dopingtests gesperrt, nun wird das russische Eiskunstlauf-Wunderkind aber trotzdem deutlich früher als gedacht wieder die Schlittschuhe überziehen.
Die 18-Jährige hat von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) offenbar eine Sondererlaubnis erhalten, um an der Eiskunstlauf-Show der früheren Olympiasiegerin Tatjana Nawka (49) teilzunehmen, wie das Portal Sport-Express und die Nachrichtenagentur TASS berichten.
Mit ihrer positiven Probe auf das verbotene Herzmedikament Trimetazidin hatte die Junioren-Weltmeisterin zuvor für viel Wirbel gesorgt.
Der internationale Sportgerichtshof CAS sperrte sie anschließend rückwirkend vom 25. Dezember 2021 an für insgesamt vier Jahre. Außerdem wurden ihr der danach errungene EM-Titel sowie der Olympiasieg 2022 im Teamwettbewerb aberkannt.
Während der Strafzeit darf Walijewa gemäß WADA-Bestimmungen eigentlich nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die staatlich finanziert sind oder bei denen der russische Verband in irgendeiner Form seine Finger im Spiel hat.
Bei der vom 12. Juni bis 2. Oktober laufenden Show in Sotschi dürfte sie allerdings definitiv auf offizielle Vertreter treffen und mit Verbands-Trainern zusammenarbeiten. Nawka pflegt als Ehefrau von Putins Regierungssprecher Dmitry Peskov (56) zudem enge Verbindungen zum Staat.
WADA erlaubt den Auftritt von Eiskunstlauf-Wunderkind Kamila Walijewa
"Bevor wir es ankündigt und diskutiert haben, haben wir alles durchdacht und alles mit Kamilas Agenten koordiniert", sagte die 49-Jährige zum möglichen Konflikt.
Die Sondergenehmigung sei nur Formsache: "Sie stehen in Kontakt mit der WADA, nur wenn sie eine positive Antwort erhalten, wird Kamila an unseren Shows teilnehmen und bisher waren alle Antworten positiv."
Darüber hinaus erklärte eine ehemalige Mitarbeiterin der russischen Anti-Doping-Agentur RUSADA gegenüber Sport-Express, dass dies möglich sei, weil es bei der Veranstaltung nicht um das Erreichen eines sportlichen Ziels gehe.
"In jedem Fall bedeutet eine Disqualifikation kein vollständiges Arbeitsverbot und kann nicht gegen die verfassungsmäßigen Rechte des Sportlers verstoßen. Sie kann also in dieser Funktion agieren", wird die frühere RUSADA-Sprecherin zitiert.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa