Eislöwen kassieren nächste Pleite! Gericht schmettert Pielmeier-Kündigung ab

Dresden - Die Dresdner Eislöwen holte am Mittwoch die Vergangenheit ein. Um 10.30 Uhr stand am Landesarbeitsgericht in Chemnitz eine Verhandlung an. Die streitenden Parteien: Ex-Kapitän Thomas Pielmeier (34) und der Zweiligist. Sieger ist erneut der Stürmer.

Thomas Pielmeier (34) hatte bereits im März vorm Dresdner Arbeitsgericht gewonnen. Auch in der nächsthöheren Instanz fuhr er am Mittwoch einen Sieg gegen die Eislöwen ein.
Thomas Pielmeier (34) hatte bereits im März vorm Dresdner Arbeitsgericht gewonnen. Auch in der nächsthöheren Instanz fuhr er am Mittwoch einen Sieg gegen die Eislöwen ein.  © Lutz Hentschel

"Die Berufung der ESCD gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden wurde zurückgewiesen. Die Kündigung ist unwirksam", teilte Dr. Andreas Spilger am Mittwoch mit. Der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts war gleichzeitig der zuständige Richter.

Damit ist die außerordentliche Kündigung Pielmeiers vom Tisch. Abhaken können die Eislöwen demnach auch ihre Forderung, dass der Stürmer an sie 15.600 Euro Miete für die Wohnung zahlen muss.

Und für August, September und Oktober 2020 steht "Pille" sein Netto-Gehalt von 3250 Euro zu. Laut Spilger hat das Gericht zudem entschieden, dass eine Revision in diesem Fall nicht zulässig ist. Die Eislöwen können theoretisch nicht in die höhere Instanz - das Bundesarbeitsgericht - gehen.

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Das Kapitel ist für den Zweitligisten jedoch nicht beendet. "In einem zweiten Verfahren geht's um das Gehalt von November bis März", so Pielmeiers Anwalt Joachim Gunzenhauser.

"Dies haben wir bereits am Dresdner Arbeitsgericht gewonnen, es liegt jetzt beim Landesarbeitsgericht in Chemnitz. Aktuell hat das Dresdner Gericht meinem Mandanten zudem 12.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen."

Maik Waldorf fungiert als Geschäftsführer der Dresdner Eislöwen.
Maik Waldorf fungiert als Geschäftsführer der Dresdner Eislöwen.  © Lutz Hentschel

Eislöwen-Geschäftsführer Maik Walsdorf erklärte, dass ihm zur Schadenersatz-Forderung sowie zum Termin am Mittwoch "noch keine Urteile vorliegen". Erst danach könnte er mit seinem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen.

Titelfoto: Lutz Hentschel

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