Streit um Niki Laudas Erbe nimmt vor Gericht eine neue Wende
Wien (Österreich) - Es war eine Schlammschlacht vor Gericht! Nun haben die Richter eine Entscheidung im Streit um das Erbe von Formel-1-Legende Niki Lauda (†70) getroffen.
Um zu bekommen, was ihr zusteht, verklagte Birgit Lauda (45), die Witwe des früheren Rennfahrers und Mutter seiner Zwillinge (14), im Juni 2020 die Privatstiftung von Niki Lauda. Die hatte der einstige Sportstar gegründet, um sein Vermögen in der Familie gerecht aufzuteilen.
Von Stiftungsseite wurde zunächst behauptet, Lauda habe gar nicht in Österreich, sondern auf Ibiza gelebt, berichtet die Kronen Zeitung. Aus diesem Grund seien auch die spanischen Gerichte zuständig. Später hieß es, Birgit Lauda sei erbunwürdig, weil sie angeblich die Existenz von Kunstwerken verschwiegen hatte, die in die Erbmasse hätten einfließen müssen.
Nicht zuletzt wurde die 45-Jährige in der Öffentlichkeit als gierig dargestellt.
Zwar hatte Niki Lauda versäumt, sein Testament zu ändern, doch in Österreich bekommt die Ehefrau vom Erbe einen Pflichtteil, so ist die gesetzliche Regelung. Der liegt bei einem Sechstel der Erbschaft, also bei rund 16 Prozent, und muss innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt werden.
Doch von dem Geld hat Birgit Lauda bis heute nichts gesehen. Dabei ist die Frist längst überschritten: Niki Lauda starb am 20. Mai 2019.
Warum der dreifache Weltmeister sein Testament nach der Hochzeit mit Birgit und der Geburt seiner Zwillinge Max und Mia nicht änderte, um es an die neue Familiensituation anzupassen, ist bis heute unklar. In der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda tauchen ihre Namen nicht auf.
Gericht: Der Witwe steht der Pflichtteil zu
Zwar erhalte die Witwe aus der Stiftung eine monatliche Zahlung, doch die stehe in keinem Verhältnis zu dem ihr zustehenden Pflichtteil. Dass ihr dieser zusteht - und dass sie nicht, wie behauptet, erbunwürdig ist -, stellte bereits im Mai 2023 ein Gericht fest. Die Gegenseite ging daraufhin in Berufung, die nun vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde.
Damit bekommt Birgit Lauda die ihr zustehenden 16 Prozent von Niki Laudas Vermögen, das im dreistelligen Millionenbereich liegen soll.
Der Haken an der Sache: Das Gericht muss als nächstes die konkrete Erbsumme feststellen. Dazu treffen sich beide Parteien erneut vor Gericht.
Von Stiftungsseite sind das Haig Asenbauer, der Niki Laudas Trauzeuge war und Stiftungsanwalt ist, außerdem Stiftungsvorstand Attila Dogudan sowie Laudas Söhne aus erster Ehe Mathias (43) und Lukas Lauda (45).
Auf der anderen Seite: Birgit Lauda.
Titelfoto: Rainer Jensen/dpa