São Paulo (Brasilien) - Nur ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit kommt Formel-1-Star Charles Leclerc (27) teuer zu stehen! Der Monegasse hatte sich am vergangenen Rennwochenende zu einem verbalen Aussetzer hinreißen lassen - und wird dafür nun zur Kasse gebeten.
Der 27-Jährige muss fürs Fluchen in einer Pressekonferenz nach dem Großen Preis von Mexiko eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen, gab der Automobil-Weltverband FIA am gestrigen Freitagabend bekannt.
Die Hälfte davon wurde auf Bewährung ausgesetzt - entfällt, sofern sich ein derartiger Verstoß nicht innerhalb von zwölf Monaten wiederholt. Der Ferrari-Pilot hatte das Wort "Fuck" benutzt, nachdem er auf eine Szene kurz vor Rennende eingegangen war.
Leclerc kam in der letzten Kurve des Autódromo Hermanos Rodríguez, nur kurz vor Start- und Zielgerade, von der Strecke ab - konnte den Einschlag seines Boliden bei hoher Geschwindigkeit in die Bande jedoch verhindern.
Mit all seinem Können gelang es ihm, die Kontrolle über seinen Wagen doch noch zu wahren - und als Drittplatzierter auf dem Podest zu landen, wenn auch hinter McLaren-Kontrahent Lando Norris (24), der Nutznießer war und vor Leclerc die karierte Flagge sah.
F-Wort mit Folgen! Erst Max Verstappen, nun Charles Leclerc
"Oh, es tut mir leid", hatte er zwar nach der etwas unpassenderen Wortwahl umgehend eingeräumt, eine Strafe blieb ihm dennoch nicht verwehrt.
"Während der Anhörung drückte Leclerc sein Bedauern über seinen momentanen Mangel an Urteilsvermögen aus und teilte den Rennleitungsmitgliedern mit, dass er seine Verantwortung als Vorbild für den Sport verstehe", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme der FIA.
Zudem wurde erklärt, dass sein Sprachgebrauch den "allgemein akzeptierten Standards für alle Zuschauer und Sendungen" nicht entsprochen habe.
Der amtierende Weltmeister Max Verstappen (27) hatte Ende September ebenfalls das Wort "fucked" in den Mund genommen, war dafür zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert worden.
Seine Äußerung war "grob, unhöflich" und "anstößig" gewesen und damit nicht für die Übertragung geeignet, hatte man das Strafmaß begründet.