Jetzt droht ihr sogar eine Gefängnisstrafe: Gedopte Leichtathletin muss vor Gericht
Saarbrücken - Für die gedopte deutsche Mittelstreckenläuferin Sara Benfares (22) kommt es knüppeldick: Nachdem die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) bereits eine langjährige Sperre gegen sie verhängt hat, muss sie sich jetzt auch vor Gericht verantworten.
Wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegenüber dem Saarländischen Rundfunk bestätigte, habe man Anklage gegen die 22-Jährige erhoben.
Der Vorwurf: unerlaubtes Selbstdoping. Der Strafrahmen dafür reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Benfares soll "wissentlich und willentlich" über mehrere Monate hinweg leistungssteigernde Mittel genommen haben, heißt es laut SR in der Anklage.
Bei der Deutsch-Französin hatten von September 2023 bis Januar 2024 gleich drei Dopingtests angeschlagen, insgesamt nahm sie fünf verschiedene illegale Substanzen zu sich.
Laut Anklage habe dafür keine medizinische Notwendigkeit bestanden.
Sara Benfares: Nahm sie Dopingmittel wegen einer Knochenkrebserkrankung ein?
Das sieht Familie Benfares entschieden anders: Kurz nach Bekanntwerden des Dopingvorwurfs argumentierte Vater Samir damit, dass seine Tochter an einer Knochenkrebserkrankung leide und die auf der Dopingliste stehenden Mittel für die Behandlung notwendig seien.
Auch Benfares' Anwalt berichtete gegenüber dem SR wohl von einer diffusen Knochenerkrankung, die die Einnahme der Medikamente notwendig gemacht habe.
Auf die Erklärung der Familie wurde aber ein anderes Licht geworfen, als auch Saras kleine Schwester Sofia Benfares (19) plötzlich positiv auf verbotene Substanzen getestet wurde, auch sie wurde daraufhin suspendiert.
Der Staatsanwaltschaft zufolge argumentierte Sara Benfares während der Ermittlungen damit, dass sie wegen ihres Gesundheitszustands im Tatzeitraum keine Spitzensportlerin mehr gewesen sei. Sie räumte die Einnahme der Medikamente ein, sagte aber auch, dass sie nicht gewusst habe, dass es sich dabei um Doping handelte.
Wann sich die 22-Jährige vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten muss, steht noch nicht fest. Im Gegensatz zu der NADA-Sperre, die sie aufgrund ihres Rücktritts nicht mehr betrifft, könnte ihr hier aber eine empfindliche Strafe drohen.
Titelfoto: Michael Kappeler/dpa