Strafe wegen Tennisball-Protests: Jetzt wehrt sich der erste Verein gegen den DFB
Frankfurt am Main/Osnabrück - Der VfL Osnabrück schaltet nach einer durch den Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängten Strafe in den Angriffsmodus! Der Verein aus der 2. Bundesliga will sich die Geldstrafe nicht gefallen lassen und wenn nötig, bis vor die obersten Gerichte ziehen.
Von Montag an hagelte es für die Vereine der Bundesliga und der 2. Bundesliga Strafen des DFB-Sportgerichts aufgrund der Proteste gegen den geplanten (aber mittlerweile geplatzten) Investoreneinstiegs bei der DFL.
Dabei griffen die Anhänger in vielen Stadien auf Schokotaler, Flummis oder Tennisbälle zurück, die aufs Spielfeld geworfen wurden.
Der VfL Osnabrück soll für die Vorkommnisse beim Auswärtsspiel beim 1. FC Nürnberg, beim Heimspiel gegen den FC Hansa Rostock und beim Auswärtsspiel bei der SV Elversberg insgesamt 20.000 Euro Strafe zahlen, wie der DFB am Montag auf seiner Homepage mitteilte.
Der Klub wird gegen dieses Urteil Einspruch einlegen. "Der VfL Osnabrück hat hier ausdrücklich aus vielerlei Gründen eine andere Sichtweise auf die Hintergründe und die Form des Protestes sowie die auch in anderen Fällen erfolgende Vorgehensweise des DFB im Sinne einer verschuldensunabhängigen Haftung von Klubs für Besucher von Spielen", heißt es auf der Seite des Vereins.
Der VfL Osnabrück fordert dringend die Überarbeitung der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB
Hintergrund ist, dass der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner (68), die Urteile damit begründet, dass gegen friedlichen Protest nicht einzuwenden sei, dass der Ausschuss aber "bei Störungen des reibungslosen Spielgeschehens" die "üblichen Sanktionen beantragt".
Der Einzelrichter sprach sogar davon, dass der Protest "als sozialadäquate und zulässige Maßnahme der Meinungsfreiheit durchaus berechtigt und hinzunehmen sei".
"Mit Blick auf die Hintergründe der Proteste negiert der DFB in seinem schematischen Vorgehen dabei, dass es sich hier nicht um standort-, liga- oder klubbezogene Aspekte gehandelt hat, sondern um eine Kernfrage des deutschen Fußballs selbst", hält der VfL Osnabrück dagegen.
Zudem würde nicht Rechnung getragen, dass sich der Protest auch gegen die problematische Auslegung der 50+1-Regel richtetet. Die Regel an sich unterstützt der DFB sogar, auch die Fans setzten sich mit den Protesten für die Wahrung und Erhaltung ein.
"Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", sagt der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück, Dr. Michael Welling (53). "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen."
Der Klub ist bereit, bei einer Bestätigung des Urteils vor die obersten Gerichte unseres Landes zu ziehen, da nach Meinung des VfL Osnabrück die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet werden muss.
Titelfoto: Bildmontage: IMAGO / Eibner, IMAGO / osnapix