Welche Rolle Satzungsänderungen auf der Dynamo-MV spielten

Dresden - 30 Satzungsänderungen standen auf der Mitgliederversammlung der SG Dynamo auf dem Programm. Eine der AG Satzung, die vom Ehrenrat geleitet wird, war interessant. Die Änderung hätte dem Rat mehr Macht verliehen. Der Vorsitzende Andreas Göckeritz zog ihn selbst zurück.

Bei der Dynamo-MV wurden Geschäftszahlen vorgestellt, aber es wurde auch über Satzungsänderungen beraten.  © Dennis Hetzschold

"Der Ehrenrat wird tätig, wenn ihm Satzungsverstöße oder vereinsschädigende Verhalten angezeigt werden", so steht es seit 2019 in der aktuellen Fassung. Die Neufassung sollte lauten: "Der Ehrenrat wird entweder von Amts wegen oder auf Antrag eines Mitgliedes tätig, wenn ihm Satzungsverstöße oder vereinsschädigende Verhalten bekannt oder angezeigt werden."

Er hätte also nicht erst auf einen Antrag eines Mitglieds auf ein Ehrenratsverfahren warten müssen, sondern hätte gleich selbst tätig werden können.

Der Ehrenrat wäre so quasi Richter und Kläger in einem geworden, er hätte mehr Macht bekommen.

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Als Beispiel, weshalb es die Satzungsänderung hätte geben sollen, nannte Göckeritz den Fall Toni Leistner.

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Amtszeiten werden von drei auf vier Jahre verlängert

Die Mitglieder stimmten unter anderem dafür, dass Präsidium, Aufsichtsrat, Ehrenrat und Jugendrat künftig vier Jahre im Amt bleiben.  © Dennis Hetzschold

Der gebürtige Dresdner war beim DFB-Pokalspiel seines damaligen Arbeitgebers Hamburger SV in Dresden im September 2020 von einem Dynamo-Mitglied beleidigt worden - seine damals hochschwangere Frau ebenso.

Der Ehrenrat hätte gar nicht handeln können, da kein anderes Mitglied den Fall angezeigt habe. Erst ein Jahr später sei vom Präsidium ein Antrag gekommen. Hätte der Ehrenrat selbst aktiv werden können, wäre dies eher passiert, so Göckeritz.

Trotzdem zog er den Antrag persönlich zurück, um die Gewaltenteilung im Verein so zu belassen, wie sie ist.

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Zugestimmt wurde dem Antrag der AG Satzung, die Amtszeit - Präsidium, Aufsichtsrat, Ehrenrat und Jugendrat - von drei auf vier Jahren zu verlängern. 82 Prozent der Mitglieder waren dafür, die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit wurde somit erreicht.

Diese Änderung tritt ab den nächsten Wahlen in Kraft.

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