Nach Großrazzia bei Chaoten: Neue Anklagen gegen Dynamo-Krawallos

Dresden - Anklagen gegen die nächsten Krawallos: Nach der Großrazzia gegen 56 mutmaßliche Randalierer, landeten fünf Männer in U-Haft. Nachdem bereits gegen U-Häftling Dominic M. (20) die Anklage vorliegt (TAG24 berichtete), hat die Staatsanwaltschaft nun auch Anklage gegen Robert S. (23) und Oliver S. (30) erhoben.

Die Polizei im Einsatz bei einer Razzia wegen der Randale am Rudolf-Harbig-Stadion im Mai nach dem Aufstiegsspiel der SG Dynamo Dresden.
Die Polizei im Einsatz bei einer Razzia wegen der Randale am Rudolf-Harbig-Stadion im Mai nach dem Aufstiegsspiel der SG Dynamo Dresden.  © Peter Schulze

Robert S. war noch nicht lange aus dem Gefängnis wieder heraus, da legte er wieder los: Nachdem er wegen seiner Beteiligung am Neonazi-Schlägertrupp "Freie Kameradschaft Dresden" seine Strafe abgesessen hatte, soll er am Rande des Aufstiegsspiels von Dynamo Dresden wieder auffällig geworden sein.

Aus einer Gruppe von zehn Randalierern soll er mindestens zweimal Glasflaschen auf Polizisten geworfen haben, landete dafür am 22. Juli in U-Haft. Vor dem Haftrichter zeigte sich der junge Vater bereits geständig.

Auch Oliver S. (30) hätte es eigentlich besser wissen müssen: Er stand am 16. Mai unter Bewährung. Als die Polizei bei ihm am 22. Juli in Lauchhammer anrückte, war er nicht da.

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Allerdings stellte er sich wenig später in Dresden selbst. Auch er räumte die Vorwürfe größtenteils ein, landete in Untersuchungshaft.

Er soll einmal einen Holzbalken und zweimal unbekannte andere Gegenstände auf die Polizei geworfen haben.

Gegen Oliver S. (30) wird nun auch Anklage erhoben.
Gegen Oliver S. (30) wird nun auch Anklage erhoben.  © Peter Schulze
Robert S. (23) hatte erst eine Strafe abgesessen, jetzt muss er erneut vor Gericht.
Robert S. (23) hatte erst eine Strafe abgesessen, jetzt muss er erneut vor Gericht.  © Peter Schulze
Gegen Dominic M. (20) liegt bereits die Anklageschrift vor.
Gegen Dominic M. (20) liegt bereits die Anklageschrift vor.  © Peter Schulze

Neben ihren Einzelattacken wirft die Staatsanwaltschaft den beiden als Teil des Randalemobs unter anderem auch 182-fache gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Titelfoto: Peter Schulze

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