Einspruch erfolgreich: Dynamos Kyu-Hyun Park darf am Samstag spielen!

Dresden - Großer Erfolg für Dynamo Dresden im Aufstiegsrennen! Der Einspruch der Schwarz-Gelben gegen den Platzverweis aus dem Spiel gegen den SV Meppen von Kyu-Hyun Park (22) war erfolgreich. Das bestätigte der Verein selbst in einer Mitteilung.

Kyu-Hyun Park (22, M.) stand bei seiner Verwarnung mit dem Rücken zum Schiedsrichter.
Kyu-Hyun Park (22, M.) stand bei seiner Verwarnung mit dem Rücken zum Schiedsrichter.  © PICTURE POINT / S. Sonntag

Das Sportgericht entschied, die erste Gelbe Karte gegen den Südkoreaner zu annullieren, wodurch der Platzverweis ungültig wird.

"Wir haben am Samstag ein sehr wichtiges Heimspiel vor uns, das wir mit dem bestmöglichen Kader bestreiten und unbedingt gewinnen wollen. Deshalb sind wir sehr froh darüber, auch auf Kyu-Hyun Park zurückgreifen zu können", erklärte Sportgeschäftsführer Ralf Becker (52).

Der Einspruch war explizit gegen die erste Gelbe Karte in der 64. Minute wegen Zeitspiels eingelegt worden.

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Die SGD hatte zu diesem Zeitpunkt noch mit 1:0 geführt, allerdings sah die Leihgabe von Werder Bremen nur vier Zeigerumdrehungen später den zweiten Karton aufgrund eines Foulspiels an Markus Ballmert (29) und flog folglich vom Rasen.

Der fällige Freistoß führte direkt zum Ausgleich (69.), anschließend kassierten die Dresdner in der Schlussviertelstunde noch drei weitere Gegentore und damit einen bitteren Rückschlag im Kampf um die 2. Bundesliga.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Park seine erste Verwarnung überhaupt gesehen hat, denn Schiedsrichter Lars Erbst (28) hob die Karte, als der 22-jährige Abwehrmann mit dem Rücken zu ihm stand.

Das wäre dann regelwidrig, da der Defensivakteur womöglich anders in den kurz darauffolgenden Zweikampf mit Ballmert gegangen wäre, hätte er um seine Vorbelastung gewusst.

Im offiziellen DFB-Lehrbrief Nr. 79 heißt es dazu: "Eine Gelbe Karte muss mit Nachdruck gezeigt werden, sodass dem Spieler deutlich wird, dass ein weiteres Fehlverhalten zu 'Gelb-Rot' oder zum Feldverweis führt. Der Schiedsrichter sieht den Spieler dabei an und zeigt die Karte nicht in eine Spielertraube hinein."

Dynamo Dresden kann sich auf einen Präzedenzfall berufen - mit Erfolg

Die SGD würde zum Saisonfinale gern auf Kyu-Hyun Park (22) zurückgreifen können und zieht daher sogar vors Sportgericht.
Die SGD würde zum Saisonfinale gern auf Kyu-Hyun Park (22) zurückgreifen können und zieht daher sogar vors Sportgericht.  © PICTURE POINT / S. Sonntag

Die Dynamo-Verantwortlichen kamen nach Sichtung des Videomaterials offenbar zu dem entsprechenden Schluss, dass diese Vorgabe nicht eingehalten wurde.

Der Einspruch, über den in erster Instanz das DFB-Sportgericht entschied, wurde am heutigen Donnerstag vom Verein bestätigt.

Es geht nur um die Annullierung des Platzverweises, damit Park am letzten Spieltag gegen den VfB Oldenburg (Samstag, 13.30 Uhr) mitwirken darf. Das Spielergebnis steht jedoch nicht zur Debatte.

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Auch wenn der Grund für den Gang vors Sportgericht kurios wirken mag, es existiert bereits ein prominenter Präzedenzfall.

In der Saison 2017/18 hatte Angreifer Nils Petersen (34) vom SC Freiburg bei der 0:2-Pleite auf Schalke ebenfalls eine Ampelkarte gesehen - oder eben auch nicht. In der Folge war der Platzverweis nach dem Protest der Breisgauer aufgehoben worden.

Achim Späth (70), der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, begründete das Urteil damals wie folgt: "Die erste Gelbe Karte wurde nicht ordnungsgemäß erteilt, sie wurde in seinem Rücken gezeigt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt."

Nun ist klar: Die SGD bekommt Recht, Parks Platzverweis wird nachträglich annulliert! Zwar macht das die Klatsche in Meppen auch nicht mehr wett, doch für das Saisonfinale gegen Oldenburg kann Dresden auf seinen Linksverteidiger zurückgreifen.

Erstfassung vom 25. Mai 2023, 6.53 Uhr, aktualisiert am 25. Mai 2023, 16.35 Uhr.

Titelfoto: PICTURE POINT / S. Sonntag

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