Sportgericht verurteilt RB Leipzig zu Geldstrafe - und rudert nun zurück!
Leipzig - Einspruch geglückt! Im August verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) RB Leipzig aufgrund des Einsatzes von Pyrotechnik der Fans während des DFB-Pokalfinals im Berliner Olympiastadion zu einer Geldstrafe von 39.900 Euro. Die Sachsen legten Einspruch ein - mit Erfolg!
Wie die Roten Bullen am Montag mitteilten, wurde die ursprüngliche Geldstrafe um 50 Prozent auf 18.450 Euro reduziert, wovon 6.150 Euro für gewaltpräventive oder sicherheitstechnische Maßnahmen verwendet werden können. Diesem Urteil wurde zugestimmt.
Torsten Becker, der die Sitzung am DFB-Campus leitete, sagte zur Begründung: "Dem Verein ist es in der Verhandlung gelungen, seine intensiven Bemühungen bezüglich der Täterermittlungen bei Pyrotechnik-Vorkommnissen in einer Form darzulegen, die zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte."
Hintergrund: Die Roten Bullen bemängelten zum einen die Einlasskontrollen durch den vom DFB beauftragten Ordnungsdienst. Dadurch war Pyrotechnik überhaupt erst ins Stadion gekommen.
Zudem gewährten Polizei und DFB im Nachgang keine Einsicht in vorliegende Videoaufzeichnungen, um Identitätsfeststellungen der mutmaßlichen Täter und damit eine Reduktion der Strafe zu ermöglichen.
Änderungen für das kommende DFB-Pokalfinale im Mai 2024
Aufgrund des Urteils hat der DFB nun bis Ende des Jahres eine Lösung zu erarbeiten, wie zukünftig Videomaterial im Nachgang des Finales rechtssicher an die Klubs herausgegeben werden kann, um mögliche Pyro-Fans zu identifizieren.
Zudem wurde klargestellt, dass Einlasskontrollen unter Hinzunahme von Sicherheitsmitarbeitern der am DFB-Pokalfinale teilnehmenden Teams durchgeführt werden können. Auch das war bislang nicht möglich. Beim nächsten Endspiel am 25. Mai 2024 soll es schon anders ablaufen.
Titelfoto: Picture Point/Roger Petzsche