HSV-Dopingfall Mario Vuskovic: Berufungsverfahren ruht vorerst
Hamburg - Das Berufungsverfahren im Dopingfall um HSV-Profi Mario Vuskovic (21) vor dem DFB-Bundesgericht wird vorerst ausgesetzt. Das teilte der Verband am Donnerstag mit.
Der Entscheidung haben nach Angaben des Verbandes alle Beteiligte des Verfahrens zugestimmt. Die Verteidigung des Abwehrspielers hatte den Antrag auf Aussetzung gestellt, da sie auch Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne eingelegt hatte.
"Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst", sagte der Vorsitzende des Bundesgerichts, Achim Späth.
Sollte die Berufung vom CAS nicht angenommen werden oder eine rechtskräftige Entscheidung des Sportgerichtshofs vorliegen, würde die Aussetzung vor dem Bundesgericht enden. Auch könnten die Beteiligten am Verfahren eine Wiederaufnahme beantragen, "wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte".
Vuskovic war am 30. März wegen Epo-Dopings vom DFB-Sportgericht rückwirkend vom 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt worden. Der Kroate bestreitet den Doping-Vorwurf. Neben seinen Anwälten legten auch der DFB-Kontrollausschuss als Ankläger und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) Berufung beim Bundesgericht ein.
Die Nada will durch ihre Berufung die Maximalsperre von vier Jahren durchsetzen. Der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner, hatte die Berufung der Anklagevertretung damit begründet, dass im Laufe des weiteren Verfahrens "womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten" könnten.
Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa