Doping-Ermittlungen gegen HSV-Profi Vuskovic doch nicht eingestellt!
Hamburg - Ein Hoffnungsschimmer weniger: Vor Kurzem berichtete die "Süddeutsche Zeitung", dass die Staatsanwaltschaft die Doping-Ermittlungen gegen Mario Vuskovic (21) vom HSV eingestellt habe - das entspricht aber offensichtlich nicht der Wahrheit!
Genau das berichtet zumindest das "Hamburger Abendblatt" am Mittwochabend unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Gerald Janson. Demnach erklärte dieser auf Anfrage: "Die Ermittlungen wurden bisher nicht eingestellt."
Korrekt sei lediglich, dass der Kroate seine beschlagnahmten elektronischen Geräte sowie weiteres Hab und Gut zurückbekommen habe, da diese einen Dopingverdacht nicht erhärtet hätten.
Eine Anklage der Staatsanwaltschaft sei aber durchaus weiterhin möglich, weil dafür bereits der positive Dopingtest ausreiche. Immerhin: Ein kleiner Erfolg für Vuskovic sei, dass bei der Überprüfung zumindest keinerlei Hinweise zu möglichen Hintermännern gefunden wurden.
Die Staatsanwaltschaft werde nun den Ausgang der Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abwarten, ehe sie über eine Anklageerhebung entscheide. Der CAS wird sich wohl frühestens Ende des Jahres mit dem Fall beschäftigen.
HSV soll für den Fall eines Freispruchs schon an Schadensersatzklage arbeiten
Zur Erinnerung: Wegen angeblichen Epo-Dopings wurde der Abwehrspieler Ende März rückwirkend ab November vom Sportgericht des DFB für zwei Jahre gesperrt. Der Kroate bestritt die Vorwürfe von Anfang an vehement und reichte Rechtsmittel gegen das Urteil beim CAS ein.
Für den Fall eines Freispruchs soll der HSV im Hintergrund bereits an einer Schadensersatzklage gegen die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) arbeiten - das berichtet die "Sport Bild".
In dieser soll neben der Ablöse in Höhe von drei Millionen Euro, die die Hanseaten vergangenes Jahr an Hajduk Split überwiesen, auch der Marktwertverlust des Innenverteidigers erfasst werden. Zudem waren die Rothosen gezwungen, Ersatz im einstelligen Millionen-Bereich für den Kroaten zu verpflichten.
Darüber hinaus würde der Klub wohl anführen, dass er mit Vuskovic wahrscheinlich den Aufstieg geschafft und somit rund 20 Millionen Euro allein an TV-Geldern mehr eingenommen hätte.
Klar ist aber auch: Schadensersatzklagen sind vor Gericht nicht einfach durchzusetzen - und Vuskovic muss erst einmal freigesprochen werden.
Erstmeldung: 9. August, 15.57 Uhr. Aktualisiert: 19.25 Uhr
Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa