Hertha gegen Bobic: Urteil im Millionenstreit da!

Berlin - Jetzt wird es teuer für Hertha BSC! Im Prozess zwischen Ex-Manager Fredi Bobic (52) und der Alten Dame ist ein Urteil gefallen - pro Bobic.

Fredi Bobic (52) hat nun Anspruch auf Millionen.
Fredi Bobic (52) hat nun Anspruch auf Millionen.  © Harry Langer/dpa

Das Landgericht Berlin hat der Klage des Ex-Geschäftsführers gegen seine außerordentliche Kündigung beim Hauptstadtklub stattgegeben - über ein Jahr nach seiner Kündigung.

Hertha hatte Bobic nach dem verlorenen Derby gegen Union im Februar vergangenen Jahres vor die Tür gesetzt und zunächst ordentlich gekündigt. Später folgte noch die außerordentliche Kündigung.

Dem 52-Jährigen fiel ein TV-Interview vor die Füße, für das sich der Manager unmittelbar danach entschuldigt hatte. Hauptvorwurf blieb aber ein schwerer Vorwurf: die Weitergabe geheimer Unterlagen.

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In der mündlichen Verhandlung am Montag hatten Bobic und Zeuge Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), letztere Vorwürfe in ihren Aussagen zurückgewiesen.

"Ich habe nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben", sagte der 52 Jahre alte Bobic. "Das wäre schädlich für mich gewesen." Als er von den Vorwürfen gehört habe, sei er baff gewesen. "Das ist ein Thema, das mich schon angefasst hat."

Fredi Bobic feiert Erfolg vor Gericht, aber Urteil noch nicht rechtskräftig

Bobic (M.) bestritt die Weitergabe geheimer Unterlagen vor Gericht.
Bobic (M.) bestritt die Weitergabe geheimer Unterlagen vor Gericht.  © David Langenbein/dpa

Dem entgegen steht eine eidesstattliche Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September 2023, wie vor dem Gericht bekannt wurde. Bernstein war im Januar 2024 überraschend gestorben.

Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha und Investor 777 Partners von Bobic erhalten habe.

Nach dem Urteil der Kammer für Handelssachen wurde der Dienstvertrag zwischen den Parteien also nicht durch außerordentliche Kündigung zum 10. Februar 2023 beendet, wie das Gericht am Dienstagmorgen mitteilte.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Urteilsbegründung nannte das Gericht zunächst nicht.

Wird das Urteil rechtskräftig, steht Bobic neben dem Anspruch auf die restlichen Gehälter eine vertraglich festgelegte Abfindung vom klammen Zweitligisten zu.

Titelfoto: Harry Langer/dpa

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