Schiri verklagt Fan auf 25.000 Euro Schmerzensgeld: Urteil im Bierdusche-Verfahren

Zwickau - Schiri Nicolas Winter (32) verklagte den Sponsor Ulf N. in einem Zivilverfahren auf stattliche 25.000 Euro Schmerzensgeld. Der Mann hatte Winter in einem Drittliga-Spiel mit einem Becher Bier übergossen. Die Klage wurde am heutigen Dienstag abgewiesen - ein Schmerzensgeld gibt's trotzdem.

Schiri Nicolas Winter (32) klagte, nachdem er eine Bierdusche abbekommen hat.
Schiri Nicolas Winter (32) klagte, nachdem er eine Bierdusche abbekommen hat.  © Picture Point/Gabor Krieg

FSV-Sponsor Ulf N. hatte im April 2023 bei dem Spiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiß Essen bei einem Halbzeitstand von 1:1 Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in die Kabine mit einem Becher Bier attackiert.

Grund: Er sei mit der Leistung des Unparteiischen unzufrieden gewesen.

Das Zwickauer Landgericht kam am Dienstag zu einem eindeutigen Ergebnis: Richter Jörg Reneberg (59) sprach Schiri Nicolas Winter 1500 Euro Schmerzensgeld zu.

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Außerdem muss Winter die anteiligen Anwaltskosten nicht bezahlen. "Unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls erachtet das Gericht eine Geldentschädigung in Höhe von 1500 Euro für erforderlich, aber auch ausreichend", so das Landgericht Zwickau.

Nicolas Winter wollte durch seine Klage deutlich machen, "dass die Handlung des Beklagten einen schwerwiegenden Eingriff in sein grundgesetzlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt", so das Landgericht weiter. Ulf N. hielt dagegen: Er behauptet, dass der zu zahlende Betrag zu hoch sei.

Der Zivilprozess fand am Landgericht Zwickau statt.
Der Zivilprozess fand am Landgericht Zwickau statt.  © Uwe Meinhold

"Er habe von der Stimmung im Stadion überwältigt im Affekt gehandelt." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können in Berufung gehen.

Titelfoto: Uwe Meinhold, Picture Point/Gabor Krieg

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