DFB wertet abgebrochenes Spiel gegen Zwickau: So reagiert der FSV

Zwickau - Nach dem Urteil durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte der FSV Zwickau 24 Stunden Zeit, Einspruch einzulegen.

Zwickau verzichtet auf einen Einspruch gegen das DFB-Urteil.
Zwickau verzichtet auf einen Einspruch gegen das DFB-Urteil.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der DFB teilte am Dienstag mit, dass er das Drittligasmatch zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren mit einem 2:0-Sieg für Essen wertet.

Wie der FSV am Mittwoch mitteilte, verzichten sie darauf, Einspruch einzulegen, und akzeptieren das Urteil des Sportgerichtes.

Doch die Niederlage könnte nicht die einzige Strafe für den abstiegsgefährdeten Verein sein. Das DFB-Sportgericht wird über die Sanktionen nach der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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Bei dem Spiel am 23. April kam es nach der ersten Halbzeit zu einer Bierattacke auf den Schiedsrichter durch einen FSV-Fan. Nicolas Winter entschied kurz vorher auf einen Handelfmeter für Essen, wodurch die Rot-Weissen ausglichen.

Dies verärgerte besonders einen FSV-Sponsor, der den Schiedsrichter bei seinem Gang vom Platz mit einem gefüllten Bierbecher attackierte.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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