Berufung bei Skandalspiel abgewiesen: FC St. Pauli prüft Schritte

Von Ulrike John, Claas Hennig

Frankfurt/Main - Der FC St. Pauli will die Abweisung seines Einspruchs durch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Feuerzeugwurf-Eklat nicht hinnehmen.

Der FC St. Pauli und Holstein Kiel hatten nach dem Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, bei dem VfL-Keeper Patrick Drewes mit einem Feuerzeug abgeworfen worden war, Berufung gegen ein erstes DFB-Urteil eingelegt.
Der FC St. Pauli und Holstein Kiel hatten nach dem Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, bei dem VfL-Keeper Patrick Drewes mit einem Feuerzeug abgeworfen worden war, Berufung gegen ein erstes DFB-Urteil eingelegt.  © Andreas Gora/dpa

"Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des FC St. Pauli gegen die Entscheidung, das Spiel Union Berlin gegen den VfL Bochum mit 0:2 zu werten, als unzulässig verworfen. Der Hamburger Bundesligist kann der Begründung dafür nicht folgen und prüft, ggf. gegen diese Entscheidung vorzugehen", teilte der Hamburger Klub mit.

Außer dem FC St. Pauli hatte das ebenfalls abstiegsgefährdete Holstein Kiel Einspruch eingelegt. Die Berufungen gegen das Urteil seien unzulässig, hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main entschieden.

Die beiden Klubs waren nicht am Skandal-Spiel 1. FC Union Berlin - VfL Bochum vom 14. Dezember beteiligt, sahen aber eine Einflussnahme auf die Integrität des Wettbewerbs – genau genommen auf den Abstiegskampf.

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Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein "unmittelbares" Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. "Dies wäre ein nicht praktikabler Weg", hieß es zur Begründung weiter.

"Der FC St. Pauli kann dieser Argumentation nicht folgen, denn es ist noch gar nicht absehbar, ob von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängt. Dies wird erst am Ende der Saison feststehen", schrieb der FC St. Pauli. "Es würde sich außerdem die Anschlussfrage stellen, ab welchem Zeitpunkt der Saison eine Berufung denn zulässig wäre."

25 Minuten Unterbrechung im Skandal-Spiel Berlin gegen Bochum

Das Sportgericht des Verbandes hatte in erster Instanz geurteilt, dass die Partie nicht wie ausgegangen 1:1 gewertet wird, sondern mit 2:0 für die Bochumer. Die Begegnung im Stadion An der Alten Försterei war in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Wenn das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigt, hätte Bochum zwei Punkte mehr in der Tabelle und würde nach dem derzeitigen Stand den 1. FC Heidenheim, der sich nicht in den juristischen Streit einmischen wollte, um zwei Zähler überflügeln und vom 16. Platz verdrängen. Berlin (13.) würde ein Punkt abgezogen.

Erstmeldung: 14.31 Uhr. Aktualisiert: 17.37 Uhr.

Titelfoto: Andreas Gora/dpa

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