Frankfurt am Main - Nach seiner Gelb-Roten Karte im Spiel gegen Union Berlin (1:1) am vergangenen Sonntag bleibt Eintracht Frankfurts Verteidiger Arthur Theate (24) für ein Spiel gesperrt. Das Sportgericht des DFB ist dem Einspruch der Hessen nicht gefolgt.
Hier noch einmal die Situation, über die man sich bei den Adlerträgern heftig aufgeregt hatte.
Nachdem Theate bereits in der 38. Minute von Schiedsrichter Harm Osmers (39) mit Gelb verwarnt worden war, griff der Unparteiische in der 77. Minute erneut zur Gelben Karte für den Belgier, was in der Folge zu Gelb-Rot und damit zu Platzverweis und Sperre führte.
Theate hatte den Berliner András Schäfer (25) zwar regelwidrig von den Beinen geholt, allerdings war diesem Foul ein Foul von Schäfers Mannschaftskollegen Tim Skarke (28) an Theate vorausgegangen, welches Osmers nicht geahndet hatte.
In der Lesart der Eintracht-Verantwortlichen wäre das Spiel also längst unterbrochen gewesen, als Theate seine zweite Gelbe Karte kassierte.
DFB-Sportgericht: "verbindliche Tatsachenentscheidung"
Das sah das DFB-Sportgericht allerdings jetzt anders. "Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist", sagte Stephan Oberholz (60), der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters - etwa bei einer eindeutigen Spielerverwechslung - hätte die Gelb-Rote-Karte zurückgenommen werden können.
Gegen diese Entscheidung könne Eintracht Frankfurt nun binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.