CFC mit derber Schlappe vor Gericht: Fristlose Kündigung von Polster Catering ungültig

Chemnitz - Vor etwa einem Jahr sprach der Chemnitzer FC seinem Caterer Polster Catering eine außerordentliche Kündigung aus. Dagegen legte das Unternehmen Einspruch ein und der Fall landete vor dem Landgericht Chemnitz. Der Prozess brachte dem CFC eine herbe Niederlage!

CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand begründete die außerordentliche Kündigung mit festgestellten Vertragsverletzungen.
CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand begründete die außerordentliche Kündigung mit festgestellten Vertragsverletzungen.  © Picture Point/Gabor Krieg

Wie Bild berichtete, erklärte das Landgericht Chemnitz die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam (Aktenzeichen 2 HKO 1638/23).

Dies beinhaltet auch, dass die CFC Fußball GmbH alle Verfahrenskosten zahlen muss.

"Der Cateringvertrag ist danach mit allen Nachträgen weiterhin wirksam und Polster Catering ausschließlich berechtigt, das Catering im Stadion zu erbringen", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens, die Bild vorliegt.

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Der CFC hatte die Verträge vor knapp einem Jahr gekündigt und dies damals mit festgestellten Vertragsverletzungen des Pachtvertrages durch die Polster Sport Catering GmbH begründet.

CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand erklärte zu dem Zeitpunkt: "In der Analyse aller vorliegenden Verträge und der damit verbundenen Einnahmen- und Ausgabenseite der CFC Fußball GmbH haben wir uns, auch aufgrund des unwiderruflich geschädigten Vertrauensverhältnisses, bewusst für den Schritt einer außerordentlichen Kündigung des aktuellen Vertrages mit unserem bisherigen Stadion-Caterer entschieden."

CFC zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet

Großer Erfolg für die Polster Sport Catering GmbH und die ehemalige CFC-Präsidentin Romy Polster.
Großer Erfolg für die Polster Sport Catering GmbH und die ehemalige CFC-Präsidentin Romy Polster.  © Picture Point/Gabor Krieg

Seit der ausgesprochenen Kündigung weigere sich die Chemnitzer FC Fußball GmbH "die von Polster Catering mehrfach angebotenen Cateringleistungen entgegenzunehmen".

Deswegen habe das Landgericht weiter festgestellt, dass die Chemnitzer FC Fußball GmbH grundsätzlich verpflichtet sei, Polster Catering sämtliche aus dem Annahmeverzug entstandenen Schäden zu ersetzen. Dies beinhaltet nicht nur den entgangenen Gewinn, sondern auch die durch die Umsatzausfälle bei Polster Catering ungedeckt auflaufenden weiteren Kosten.

Ex-CFC-Präsidentin Romy Polster ist erleichtert und freut sich, dass die tatsächliche Sach- und Rechtslage nun aufgeklärt sei.

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Weiter sagte sie: "Wir waren immer überzeugt, dass die fristlosen Kündigungen des Cateringvertrages haltlos sind." Immer wieder haben sie ihre Bereitschaft zur weiteren Leistungserbringung ausdrücklich erklärt.

Um immer weiter steigenden Schadensersatzverpflichtungen zu vermeiden, stehe Polster auch weiterhin für "Gespräche zur kurzfristigen Übernahme des Caterings zu den Heimspielen des Chemnitzer FC im Stadion An der Gellertstraße jederzeit zur Verfügung und könne(n) kurzfristig übernehmen."

Titelfoto: Picture Point/Gabor Krieg (2)

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