Nach Frahn-Urteil: CFC droht neues Finanzloch
Chemnitz - Das niederschmetternde Urteil aus dem Arbeitsgericht traf den CFC zur Unzeit (TAG24berichtete)! Das Team hat zwei wichtige Auswärtsspiele vor der Brust. Am Samstag in Rostock und eine Woche später in Mannheim müssen Punkte her, damit das rettende Ufer nicht schon vor der Winterpause außer Sichtweite gerät.
Zudem hatte die geglückte Wahl des neuen Aufsichtsrats für den insolventen e.V. gerade für Aufbruchstimmung und jede Menge Optimismus gesorgt. Nun droht neues Ungemach - vor allem in finanzieller Hinsicht.
240.000 Euro riefen die Anwälte von Daniel Frahn am Mittwoch als mögliche Abfindung für ihren Mandanten auf. Für die CFC Fußball GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin Nicole Marquardsen, war dies keine Verhandlungs-Grundlage. Ebenso nicht die von der Klägerseite angebotene Weiterbeschäftigung des Torjägers bis Juni 2021.
Dass Frahn jemals wieder das CFC-Trikot überstreifen wird, ist so wahrscheinlich wie Schnee in der Wüste. Die Trainingseinheit mit seinen früheren Kollegen fiel gestern schon mal aus.
Der ehemalige Kapitän dürfte den Drittligisten aber noch monatelang beschäftigen. Dass der Club in der nächsten Instanz mehr Erfolg haben wird, ist zu bezweifeln. Zu groß und zahlreich sind die formellen Fehler. So soll Frahn die erste Abmahnung vom 10. März nie erhalten haben.
Richter: Entlassungsgrund reiche nicht aus
Der Torjäger bestreitet auch ein Gespräch am 8. Juli. In diesem soll der damalige CFC-Geschäftsführer Thomas Sobotzik von ihm gefordert haben, deutlich gegen Rechtsradikalimus Stellung zu beziehen. Einen Tag später ernannte Ex-Trainer David Bergner Frahn zum Kapitän.
Am schwerwiegendsten ist jedoch die Tatsache, dass zwei führende Mitglieder der rechts gesinnten Gruppierung "Kaotic Chemnitz" nach dem Meuselwitz-Heimspiel im Mai in der CFC-Kabine mit der Mannschaft den Aufstieg feiern durften. Im Beisein von Sobotzik und Bergner!
Am 3. August tauchte Frahn in Halle mit einem von beiden, Chris Junghänel, im CFC-Fanblock auf. Zwei Tage später wurde er fristlos entlassen. "Diese gesamte Gemengelage" reiche nicht für eine außerordentliche Kündigung, betonte Richter Dirk Weber.
Ob das Landesarbeitsgericht die Dinge anders bewertet? Schwer zu glauben, zumal diejenigen, die zu Frahn etwas sagen könnten - Bergner und Sobotzik - mit dem CFC längst abgeschlossen haben.