CFC-Insolvenzplan steht! Vor den Gläubigern müssen die Mitglieder entscheiden
Chemnitz - Am 10. April 2018 stellte der Chemnitzer FC e.V. beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zweieinhalb Jahre später ist endlich Land in Sicht!
Der Insolvenzplan steht. Voraussichtlich im ersten Quartal 2021 könnte die formelle Aufhebung der Insolvenz des CFC e.V. erfolgen, teilten die Himmelblauen mit.
"Wir haben die letzten Wochen sehr intensiv und in Ruhe an unserem Schuldner-Insolvenzplan arbeiten können. Wir sind stolz darauf, sagen zu können, dass unser Insolvenzplan im Schriftteil steht. Derzeit tragen wir die letzten Zahlen zusammen", erklärte die CFC-Vorstandsvorsitzende Romy Polster: "Die Zusammenarbeit war hervorragend und von viel Kompetenz geprägt. Deshalb gilt der Dank all denjenigen, die an unserer Seite so viel geleistet haben, insbesondere Insolvenzanwalt Oliver Junghänel und unserem Steuerberater Andreas Haase."
Aktuell stehen noch Steuerbescheide des Finanzamtes aus. Polster: "Wir rechnen damit, dass wir bis Ende Oktober den dann endgültigen Insolvenzplan bei Gericht einreichen können."
Und das sind die nächsten Schritte, die zum Ende der Insolvenz führen sollen:
Nachdem das Amtsgericht Chemnitz den Insolvenzplan auf Plausibilität geprüft hat, startet die sogenannte Niederlegungsfrist. In diesem Zeitrahmen haben alle Gläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzplan einzusehen.
CFC-Mitgliederversammlung 2020 bereits Mitte November
Parallel muss der CFC-Vorstand ein Votum der Mitgliederversammlung zur Fortführung des Vereins einholen. Polster erläutert: "Es muss ein sogenannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden. Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. Und darüber entscheidet das höchste Gremium unseres Vereins, also die Mitgliederversammlung."
Die Mitgliederversammlung 2020 wird deshalb bereits Mitte November stattfinden. Der dort gefasste Beschluss muss bei Gericht noch vor dem gerichtlich festgesetztem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan vorliegen.
Die danach folgende Gläubigerversammlung muss dem Plan letztendlich zustimmen. Nach einer 14-tägigen Rechtsmittelfrist erhält der Insolvenzplan die gerichtliche Bestandskraft.
"Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Beträge fest, die an die Gläubiger und die Masse zu zahlen sind. Wenn alles nach dem Zeitplan läuft, könnten noch im Dezember die ersten Ausschüttungen vorgenommen werden", berichtet Polster.
Und was wird aus den 540.000 Euro, die Mitglieder, Fans und Unterstützer des CFC in einer beispielhaften Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen gesammelt hatten? "Dadurch konnten überhaupt erst die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Insolvenzplan nachgewiesen werden", so Polster.
Die 540.000 Euro liegen bis zur Ausschüttung sicher auf dem durch die Rechtsanwaltskanzlei Elsner & Appel verwaltetem Treuhandkonto. "Nach aktuellem Stand werden wir mit dem vorhandenen Geld auskommen. Ich versichere noch einmal: Das Geld ist sicher. Die Ausschüttung erfolgt nur in der Größenordnung, wie es das Gericht festsetzt", betont Polster.
Läuft alles nach Plan, könnte die formelle Aufhebung der Insolvenz des CFC e.V. mit großer Wahrscheinlichkeit im ersten Quartal des kommenden Jahres erfolgen.
Titelfoto: Picture Point/Gabor Krieg