Termin fix: Kassiert der DFB das Feuerzeug-Urteil in wenigen Wochen wieder ein?

Von David Langenbein

Berlin - Über die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts im Feuerzeug-Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum verhandelt das Bundesgericht des Verbandes am 28. Februar ab 12.30 Uhr.

Bochums Keeper Patrick Drewes (32, M.) lässt sich nach dem Feuerzeug-Treffer von zwei Betreuern vom Platz führen.
Bochums Keeper Patrick Drewes (32, M.) lässt sich nach dem Feuerzeug-Treffer von zwei Betreuern vom Platz führen.  © Andreas Gora/dpa

Über die Berufungen von Union, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli werde mündlich verhandelt, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

Die drei Bundesligisten fechten das Urteil des Sportgerichts an. Dieses hatte das im vergangenen Dezember ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel im Januar mit 2:0 für Bochum gewertet.

Es sah Bochum geschwächt, nachdem Torwart Patrick Drewes (32) in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen worden war. Er konnte nicht mehr weiterspielen und musste vom Feldspieler Philipp Hofmann (31) ersetzt werden, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.

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Union hatte unmittelbar nach dem Urteil Berufung angekündigt. Kiel und St. Pauli schlossen sich an. Die beiden Vereine wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, bekäme der Tabellenletzte Bochum statt des einen Punkts aus dem Union-Spiel alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen.

Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Ex-Profi Carsten Ramelow (50). Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinaus gehende Berufung wäre vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich.

Titelfoto: Andreas Gora/dpa

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