Sagt Union Berlins Wunschspieler doch noch ab?
Berlin - Trotz der Niederlage vom letzten Wochenende in Hoffenheim, planen die Eisernen weiter fest mit der Königsklasse. Sollte der Einzug in die Champions League gelingen, spült das eine Menge Geld in die Kassen. Dieses soll vor allem in Mittelfeldspieler Alex Král investiert werden.
Doch Union Berlin ist natürlich nicht die einzige Mannschaft, die ihre Fühler nach dem tschechischen Nationalspieler ausgestreckt hat. Wie Transfermarkt.de berichtet, steht der 23-Jährige auch bei Borussia Mönchengladbach auf dem Zettel.
Die vertragliche Situation bei Král gestaltet sich derzeit ein wenig schwierig. Vertraglich gesehen gehört der Tscheche noch Spartak Moskau, aktuell ist er aber an Schalke 04 ausgeliehen.
Auf Schalke hat Kral großen Anteil, dass die Knappen weiterhin vom Klassenerhalt träumen.
Der 23-jährige Abräumer stand bislang in 28 Ligaspielen auf dem Platz und mit seiner Ballsicherheit ist er ein wichtiger Baustein im Team von Thomas Reis (49).
Alex Král: FIFA sorgt endlich für Klarheit
Lange Zeit wurde über die Zukunft von Alex Král gegrübelt und spekuliert. Am Montag sorgte die FIFA dann höchstpersönlich für Klarheit. Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, darf sich Král weiterhin ohne Zustimmung seines Stammvereines Spartak Moskau, innerhalb von Europa verleihen lassen.
Dieses Szenario ruft jetzt natürlich noch mehr Konkurrenz für Union Berlin auf den Plan. So haben die Gladbacher, die jedoch in der kommenden Spielzeit nicht international vertreten sein werden, ihr Interesse bekundet.
Laut Transfermarkt, hat der Verein vom Niederrhein sogar ein finanziell deutlich attraktiveres Paket vorzuweisen.
Auch ein Verbleib auf Schalke ist weiterhin ein Thema. Jedoch nur dann, wenn die Knappen die Klasse halten sollten.
Unterm Strich bleibt Union jedoch der große Favorit auf eine Verpflichtung Krals. Zum einen punkten die Berliner mit dem internationalen Geschäft und zum anderen mit einer funktionierenden Mannschaft. Beides ist bei Schalke und Gladbach nicht zwingend der Fall.
Titelfoto: David Inderlied/dpa