Feuerzeug-Skandal bei Union Berlin: Urteil gefallen

Von Ulrike John, Jordan Raza

Berlin - Einen Punkt aus Bochum mitgenommen, einen anderen verloren: Im Feuerzeug-Skandal ist das Urteil gefallen. Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes (32) endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet.

Patrick Drewes (32) zeigt dem Schiedsrichter den Übeltäter.  © Andreas Gora/dpa

Das urteilte das Ständige Schiedsgericht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte.

Das Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes. Eine offizielle Mitteilung des DFB wird im Laufe des Tages erwartet.

Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten.

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Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking (60) vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest.

Die Berliner haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher. Für sie ist die Entscheidung aus sportlicher Sicht bedeutungslos.

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Union wirft Drewes Schauspielerei vor

Benommen musste der Keeper vom Platz gebracht werden.  © Andreas Gora/dpa

Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Profiklub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.

Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen (40) ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann (32) kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

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Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil.

Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. "Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen", hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet.

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