Wechsel-Hammer beim 1. FC Köln? Top-Scorer angeblich mit Bundesligist einig
Köln - Dieser Wechsel würde den 1. FC Köln empfindlich treffen! Angeblich soll Youngster Tim Lemperle (22) die Domstädter im Sommer in Richtung TSG 1899 Hoffenheim verlassen.
Mit sechs Toren und vier Assists in nur 13 Spielen in der 2. Bundesliga ist der 22-Jährige eigentlich die offensive Lebensversicherung der Geißböcke, erhält zudem immer wieder Rückendeckung von Fans und Verantwortlichen.
Doch trotz des Standings, welches sich der U21-Nationalspieler inzwischen in seiner Wahlheimat erarbeiten konnte, wollte er seinen bis Juni 2025 datierten Vertrag bislang nicht verlängern. Dem FC droht damit ein ablösefreier Abgang ihres Top-Stürmers.
Und für die Rheinländer könnte es noch dicker kommen: Wie das Fußballportal "fußballtransfers.com" am Montag unter Berufung auf eigene Informationen berichtet, soll Lemperle bereits ein fixes Angebot von Hoffenheim vorliegen haben - und dieses auch unterzeichnen wollen.
Demnach solle der 22-Jährige allein für seine Unterschrift im Kraichgau ein Handgeld im niedrigen siebenstelligen Bereich kassieren. Für einen Spieler, der bislang lediglich im Fußball-Unterhaus auf sich aufmerksam machen konnte, wäre das eine durchaus beachtliche Summe.
DFL-Statuten sprechen klare Sprache: TSG darf nicht mit Tim Lemperle verhandeln
Wie viel Wahrheit in dem Bericht steckt, ist derweil unklar. Immerhin dürfte aktuell eigentlich weder die TSG noch ein anderer Verein mit dem Stürmer verhandeln, sofern der FC nicht seine Zustimmung gegeben hätte. So steht es in den DFL-Statuten.
Unter Paragraph fünf heißt es dort nämlich ausdrücklich: "Ein Spieler darf ohne Einverständnis seines bisherigen Clubs einen Vertrag mit einem Club nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Club abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird."
Demnach dürfte ein anderer Verein erst Anfang Januar 2025 mit Lemperle verhandeln, ohne vorher die Zustimmung der Kölner einholen zu müssen.
Sollte sich ein Club dennoch darüber hinwegsetzen, würde das als "unsportliches Verhalten" geahndet werden - und eine empfindliche Strafe würde drohen.
Titelfoto: Bernd Thissen/dpa