Streit um Erweiterung des Geißbockheims: So hat das Gericht entschieden
Köln - Der Rechtsstreit des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln um den geplanten Ausbau am Geißbockheim geht weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch den Streit an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zurückverwiesen. Demnach hat das OVG "den Bebauungsplan für die Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks im Kölner Grüngürtel mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt", hieß es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
Damit muss das Gericht in Münster erneut darüber entscheiden, ob der Bebauungsplan wirksam ist oder nicht.
Hintergrund des Prozesses ist, dass der vom Abstieg bedrohte Tabellenvorletzte seit 2014 plant, ein neues Nachwuchsleistungszentrum sowie drei weitere Fußballplätze und vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit hinter dem Geißbockheim in einem bislang unbebauten Grüngürtel zu bauen.
Dagegen hatte unter anderem eine Bürgerinitiative geklagt, einen entsprechenden Bebauungsplan hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im November 2022 als unwirksam erklärt.
Dagegen hatte der 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt.
Die Stadt hatte dem Club angeboten, nach Marsdorf im Kölner Westen umzuziehen. Doch das hat der Verein Anfang April endgültig abgelehnt und will sich stattdessen rund um das Geißbockheim erweitern.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa