Verdacht der Wettmanipulation in Regionalliga: Jetzt laufen die Ermittlungen auf Hochtouren!
Frankfurt am Main - Eine Partie in der Fußball-Regionalliga Südwest steht unter Manipulationsverdacht. Wurde das Spiel zwischen dem FSV Frankfurt und Steinbach Haiger verschoben? Die Liga bestätigt Ermittlungen.
Die Fußball-Regionalliga Südwest hat Ermittlungen wegen einer mutmaßlichen Manipulation der Partie des FSV Frankfurt gegen den TSV Steinbach Haiger (0:3) bestätigt. Die Liga sei "mit beiden Klubs im Austausch, diese haben ihre volle Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Aufklärung des Sachverhalts erklärt", hieß es am Samstag in einer Stellungnahme. Es solle "ein unabhängiger Sonderermittler" eingesetzt werden.
Die juristische und die sportgerichtliche Aufarbeitung laufen parallel. Hinweise auf eine mögliche Manipulation habe das Bundesinnenministerium von einem Wettanbieter bekommen, wie ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigte.
In Hessen bestätigte das Landeskriminalamt die "Kenntnis von dem Vorgang, der aus Gründen der Zuständigkeit im Polizeipräsidium Frankfurt bearbeitet wird". Zuerst hatte der "Kicker" über den Vorgang aus der vierthöchsten deutschen Spielklasse berichtet.
Dem "Kicker"-Bericht zufolge sollen auffällige Beträge auf eine Steinbacher Führung zur Halbzeitpause gesetzt worden sein. Sowohl Zeitpunkt als auch Höhe der Einsätze hätten nicht dem üblichen Muster für Partien aus der Regionalliga entsprochen. Steinbach Haiger führte in der Partie am 7. Oktober zur Halbzeit mit 2:0 gegen Frankfurt.
Klub-Verantwortliche von Manipulationsverdacht komplett überrascht
Verantwortliche beider Klubs zeigten sich von den Berichten überrascht. "Ich war beim Spiel vor Ort und da gab es nichts Auffälliges", sagte Arne Wohlfarth, Geschäftsführer des FSV Steinbach Haiger, der dpa vor der Mitteilung der Liga. Auch die Frankfurter teilten mit, bei diesem Spiel keine Anhaltspunkte für eine Manipulation zu haben.
Die Regionalliga Südwest schrieb: "Die beiden Vereine wurden aus Gründen der Sorgfaltspflicht im ersten Schritt nicht über den Vorfall informiert." Der Fall sei bei den staatlichen Stellen hinterlegt und ein interner Ermittlungsprozess zusammen mit dem Dienstleister in Gang gesetzt worden.
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