Neuer Boateng-Klub würde auf Verurteilung pfeifen: "Das ist ein Grundrecht"

München/Linz (Österreich) - Am heutigen Freitag wird am Münchner Landgericht im Fall um Jérôme Boateng (35) weiterverhandelt, der inzwischen vierte Prozess wegen Gewaltvorwürfen gegen den deutschen Ex-Nationalspieler neigt sich offenbar dem Ende zu. Sorgen um seinen Job muss sich der Abwehrspieler aber unabhängig vom Ausgang keine machen.

Jérôme Boateng (35, r.) mit seinem Anwalt Leonard Walischewski (56) vor wenigen Wochen im Gerichtssaal in München.
Jérôme Boateng (35, r.) mit seinem Anwalt Leonard Walischewski (56) vor wenigen Wochen im Gerichtssaal in München.  © Michaela Stache/AFP

"Solange das Gericht keine Strafe ausspricht, die Herrn Boateng die Berufsausübung verunmöglicht, wird er bei uns Fußball spielen und seinem Beruf nachgehen. Daran wird bei uns auch nicht gerüttelt", erklärte LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber (50) im Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten.

Der gebürtige Berliner hatte erst Ende Mai nach seinem Aus beim italienischen Erstliga-Absteiger US Salernitana einen Zweijahresvertrag in Linz unterschrieben.

Die Donaustädter feierten die Verpflichtung des Innenverteidigers damals als "absoluten Wahnsinn" und freuten sich sehr, dass sie einen "Vorzeigeathleten" mit "außergewöhnlichem Charakter" von einem Engagement in der österreichischen Bundesliga überzeugen konnten, wie Gruber damals in der offiziellen Wechsel-Mitteilung schwärmte.

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Allerdings muss sich der 35-Jährige immer noch für einen Vorfall aus dem Jahr 2018 vor Gericht verantworten. Im Karibik-Urlaub soll Boateng seine Ex-Freundin attackiert haben, ihm werden Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen.

LASK-Boss Siegmund Gruber pocht auf "Grundrecht" für Weltmeister Jérôme Boateng

LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber (50) sichert Jérôme Boateng (35) trotz seines laufenden Verfahrens eine Jobgarantie zu.
LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber (50) sichert Jérôme Boateng (35) trotz seines laufenden Verfahrens eine Jobgarantie zu.  © Reinhard Eisenbauer/EXPA/APA/AFP

Der Weltmeister von 2014 wurde sogar bereits verurteilt, allerdings hob das Bayerische Oberste Landesgericht den Schuldspruch wegen Verfahrensfehlern im September 2023 wieder auf.

"Sollte sich Jérôme an diesem Abend etwas zuschulden haben kommen lassen, wird das Gericht in München eine Strafe verhängen, die dem Verhalten angemessen ist", rechtfertigte Gruber die Rückendeckung. "Das sind auch in den aufgehobenen Verfahren ausschließlich Geldbußen gewesen."

"In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden, und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden. Auch für einen Fußballweltmeister", betonte der 50-Jährige zudem.

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Der LASK habe sich vor der Verpflichtung des Abwehrmannes intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt, bislang bestätigte sich der so gewonnene Eindruck des Vereins laut Gruber.

Natürlich seien im Zuge des Wechsels aber viele Fragen aufgetaucht, die der Klub "gern und detailliert" beantwortet habe.

Titelfoto: MICHAELA STACHE / AFP

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