Pleite vor Gericht: Transfer-Regeln der FIFA verstoßen gegen EU-Recht!

Luxemburg - Muss der Fußball-Weltverband sein Wechselsystem nun über den Haufen werfen? Die Transferregeln der FIFA verstoßen offenbar gegen geltendes EU-Recht.

Die FIFA musste vorm EuGH eine Niederlage einstecken.
Die FIFA musste vorm EuGH eine Niederlage einstecken.  © Ennio Leanza/epa/dpa

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag entschieden.

Vorausgegangen war eine Klage des französischen Ex-Profis Lassana Diarra (39). Der ehemalige Sechser von Real Madrid war 2013 zu Lokomotive Moskau gewechselt, doch beim neuen Klub wurde er nicht glücklich.

Nur ein Jahr darauf löste er seinen Vertrag in der russischen Hauptstadt schon wieder auf. Lok verlangte damals eine Entschädigung, während Diarra auf seine ausstehenden Gehälter bestand.

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Vor allem aber gestaltete sich ein Wechsel zum belgischen Erstligisten Charleroi schwierig, da der neue Arbeitgeber nach FIFA-Regeln für eine etwaige Entschädigung haftet. Der Deal platzte daher letztendlich.

Anschließend zog der 34-fache Nationalkicker der "Équipe Tricolore" gegen den belgischen Fußballverband und die FIFA vor Gericht. Die Justiz des deutschen Nachbarlandes legte den Fall schließlich dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass der Weltverband mit seinen Bestimmung über das Ziel hinausschieße.

Die Regeln belasteten die Sportler und die Vereine "mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Es geht um insgesamt sechs Millionen Euro

Lassana Diarra (heute 39, r.) verlangt vom belgischen Verband und der FIFA insgesamt sechs Millionen Euro.
Lassana Diarra (heute 39, r.) verlangt vom belgischen Verband und der FIFA insgesamt sechs Millionen Euro.  © LLUIS GENE / AFP

Zwar seien manche Vorgaben durchaus nützlich, um eine gewisse Beständigkeit in den Mannschaften zu gewährleisten, doch in diesem Fall überspanne die FIFA den Bogen, so die Auffassung des EuGH.

Diarras Anliegen geht nun wieder zurück an die belgische Gerichtsbarkeit, die sich aber jetzt an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes halten muss.

Der 39-Jährige klagt auf Schadenersatz und einen Verdienstausfall in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro.

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Erstmeldung von 11.01 Uhr, zuletzt aktualisiert 11.21 Uhr.

Titelfoto: Ennio Leanza/epa/dpa

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