FIFA muss blechen: Erfinder von Freistoßspray gewinnt langen Kampf!
Brasilia (Brasilien) - Seit mehr als einer Dekade gehört das Freistoßspray mittlerweile zur Ausstattung der Schiedsrichter, fast genauso lange kämpft sein Erfinder bereits um Gerechtigkeit. Nun bekam er vor Gericht endgültig recht und darf auf eine Entschädigung von der FIFA in Millionenhöhe hoffen.
Nach sieben Jahren hat der brasilianische Bundesgerichtshof den Geschäftsmann Heine Allemagne erlöst und den finalen Einspruch des Weltverbandes gegen die Anerkennung seiner Kreation in letzter Instanz abgelehnt, wie Globo Esporte berichtete.
Schon um die Jahrtausendwende arbeitete der geistreiche Tüftler an einem wetterfesten und sich dennoch schnell auflösenden Mittel zur Markierung von Abständen auf dem Rasen. 2013 kam es schließlich bei der Klub-WM der FIFA erstmals zur Anwendung.
Zunächst soll der Verband - damals noch unter der Leitung von Sepp Blatter (88) - dem Brasilianer 40 Millionen Euro für den Erwerb aller Rechte am Spray in Aussicht gestellt haben.
Doch nach dem Führungswechsel zu Gianni Infantino (54) seien die Versprechen gebrochen worden, stattdessen habe man das Hilfsmittel einfach ohne Zustimmung des Erfinders produzieren lassen.
Vor Gericht gab es nun die Quittung. "Ich habe die FIFA in jeder Hinsicht geschlagen", freute sich Heine gegenüber dem brasilianischen TV-Sender.
Freistoßspray-Erfinder Heine Allemagne freut sich über Sieg gegen FIFA
"Ich habe im technischen Teil gewonnen, weil das Spray den Fußball revolutioniert hat. Ich habe die FIFA geschlagen, als sie das Patent und mich als Erfinder infrage gestellt hat. Und jetzt habe ich die Weltmeisterschaft gewonnen", so der Geschäftsmann weiter.
Es sei "die Geschichte von David und Goliath. FIFA ist ein Riese, es war ein 23-jähriger Kampf. Ich bin sehr stolz. Wir haben Weltfußball-Geschichte geschrieben."
Die genaue Höhe der Entschädigung muss erst noch festgelegt werden, es wird aber mit einem sieben- bis achtstelligen Betrag gerechnet.
Das Patent von Heine, das der sich übrigens auch in Deutschland gesichert hat, will die FIFA derweil noch immer aberkennen lassen.
Dabei setzte es im März die erste juristische Niederlage, allerdings kann gegen dieses Urteil noch Berufung eingelegt werden.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa