Während der EM-Spiele: Wichtige Flugbeschränkungen beschlossen
Langen - Während der EM-Fußballspiele dürfen keine Drohnen über den Stadien auftauchen. Je nach Einschätzung der Behörden könnte es kurzfristig weitere Flugbeschränkungen geben.
Zur Fußball-Europameisterschaft gelten über den Fußballstadien an den Austragungsorten Flugbeschränkungen.
Innerhalb dieser Zonen ist Drohnenflug verboten, Ausnahmen gelten ausschließlich für Polizei und Rettungskräfte.
"Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken für Spieler, Zuschauer und die allgemeine Sicherheit zu minimieren", teilte die Deutsche Flugsicherung am Freitag in Langen mit.
Verstöße können rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden. Das Strafgesetzbuch sehe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor.
Auch bemannte Flüge müssten "in Abhängigkeit von der Sicherheitslage" mit Einschränkungen rechnen: Je nachdem, wie die Polizei die Gefährdungslage eines Spiels bewerte, könnten zusätzlich zum Drohnenverbot kurzfristig weitere Flugbeschränkungen für die Passagierflugzeuge aktiviert werden.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa