Wenn Fans Bengalos abfackeln: Bald Pyro-Punktabzug für Bundesliga-Klubs?
Bremen - Für viele Fußballfans gehört Pyrotechnik genauso zum Unterstützen ihrer Mannschaft dazu wie Choreografien und Fangesänge, erlaubt ist es aber nicht. Bisher wird das Abfackeln der Bengalos mit Geldstrafen geahndet. Winken bald härtere Strafen wie Punktabzüge für die betroffenen Klubs?
Das schlägt zumindest der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (73, SPD) vor dem Spitzentreffen der Bundesländer mit DFB und DFL am 18. Oktober in München vor, bei dem es unter anderem darum gehen soll, wie mit gewaltbereiten Fans sowie dem Abbrennen von Pyro umgegangen werden soll.
"Ein möglicher Weg wäre, über die Sportgerichtsbarkeit keine ausschließlichen Geldstrafen für die Vereine zu verhängen, deren Anhängerschaft durch Gewalt oder den Abbrand von Pyrotechnik negativ aufgefallen ist, sondern die Strafen vielmehr überwiegend in Punktabzügen für die entsprechende Mannschaft zu verhängen", sagte der 73-Jährige der Deichstube.
Die aktuell verhängten Geldstrafen empfindet der SPD-Politiker als wenig wirksam, was vor allem daran liegt, dass die Täter meist nicht identifizierbar sind.
Mit seinem Vorschlag will er Pyrotechnik deshalb auf gleich zweierlei Weisen einschränken: Zum einen könnte man die Vereine, die man durch Punktabzüge empfindlicher treffen würde als durch Geldstrafen, zu konsequenteren Einlasskontrollen bringen.
Zum anderen dürfte so der Druck auf die Verursacher selbst steigen, ihrem Herzensverein keinen größeren Schaden zuzufügen.
Sanktionierung von Pyrotechnik soll weiterhin durch den DFB erfolgen
Ein höheres Strafmaß ist für Mäurer wegen des geringen Effekts allerdings nicht zielführend, weshalb er die Politik nicht weiter in die Pflicht nehmen will. Er sieht die Verantwortung für die Sanktionierung beim DFB.
Generell wird in Bremen aber nicht davor zurückgeschreckt, unbequeme Entscheidungen zulasten der Profivereine zu treffen: Schon seit vielen Jahren führt das Bundesland einen Rechtsstreit mit der DFL, was die Kostenübernahme von Polizeieinsätzen bei Risikospielen angeht.
Inzwischen befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall, mit einem Urteil dürfte bereits in naher Zukunft zu rechnen sein.
Titelfoto: Marius Becker/dpa