50+1 bleibt! Was wird jetzt aus Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg?

Bonn - Erfolg für Traditionsfans in Deutschland! Die 50+1-Regel soll bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt folgt einem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga. Damit bleibt der Investoreneinfluss im Profifußball begrenzt.

Freude bei Gegnern ausländischer Investoren im Profifußball: Die Regelung, dass Bundesligaklubs vereinsgeführt sein müssen, bleibt bestehen. Es gibt aber Bestandsschutz.
Freude bei Gegnern ausländischer Investoren im Profifußball: Die Regelung, dass Bundesligaklubs vereinsgeführt sein müssen, bleibt bestehen. Es gibt aber Bestandsschutz.  © Peter Steffen/dpa

Nach dem Willen des Bundeskartellamtes soll die 50+1-Regel im deutschen Profifußball erhalten bleiben.

Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es zukünftig keine weiteren Ausnahmegenehmigungen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Fußball-Bundesligisten. Das Trio muss aber künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten.

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"Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt (62).

"Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Klubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf", erklärte Mundt weiter.

"Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

Ausnahmeregelungen für drei Bundesliga-Klubs - aber mit stärkeren Auflagen

Die TSG 1899 Hoffenheim hatte bereits Maßnahmen eingeleitet, die dem Verein die Stimmrechtsmehrheit zurückgeben.
Die TSG 1899 Hoffenheim hatte bereits Maßnahmen eingeleitet, die dem Verein die Stimmrechtsmehrheit zurückgeben.  © Sebastian Gollnow/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Die Vereinigung der 36 Profiklubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein.

Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Klubs fest an ihren Standort gebunden.

Im Gegenzug bekommen die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz - weitere soll es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Klubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.

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Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp (83) sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem lief das Klärungsverfahren.

Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben wird.

Titelfoto: Peter Steffen/dpa

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