Nach Bayern-Wechselfehler: Fragen und Antworten vom DFB
Frankfurt am Main - Der heiß diskutierte Wechselfehler beim Sieg des FC Bayern beim SC Freiburg dürfte am Montag auch bei einem Trainings-Lehrgang für die Bundesliga-Schiedsrichter ein großes Thema gewesen sein. Die Deutsche Presse-Agentur beantwortete mithilfe von DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich (64) die wichtigsten Fragen dazu.
Muss Referee Christian Dingert mit einer Sperre rechnen?
Wahrscheinlich wird der Vorfall keine Konsequenzen für den 41 Jahre alten Unparteiischen haben. "Ich fände es fatal als Botschaft", sagte DFB-Schiedsrichterchef Fröhlich am Montag zu einer möglichen Pause für Dingert. Immerhin räumte Fröhlich eine Teilschuld des FIFA-Referees ein: "Im Prozessablauf gab es schon Fehler, die auf der Schiedsrichterseite gelegen haben." Noch deutlicher wurde Schiedsrichter-Beobachter Knut Kircher. "Das ist ein Fauxpas des Schiedsrichterteams, der so nicht passieren darf, wenn man die Spielleitung bis zum Ende konzentriert durchbringen will", sagte der frühere Spitzenreferee bei "SWR Sport".
Hat der Schiedsrichter noch andere Fehler gemacht?
Ja. Dingert hätte den zwölften Bayern-Spieler auf dem Feld - Kingsley Coman - verwarnen und die unterbrochene Partie mit einem indirekten Freistoß für Freiburg fortführen müssen. Stattdessen gab es Schiedsrichterball und kein Gelb. Beides sei aber "nicht erheblich" gewesen, sagte Fröhlich.
Der 41 Jahre alte Dingert ist schon seit 2002 DFB-Schiedsrichter. Seit 2010 leitet der Diplom-Verwaltungswirt aus Lebecksmühle Bundesliga-Partien, seit 2013 auch Spiele des Weltverbands FIFA.
Ähnlicher Fall im DFB-Pokal zwischen Wolfsburg und Münster wurde damals geahndet
Gab es schon ähnliche Fälle?
Eine folgenreiche Wechselpanne leistete sich in dieser Saison der VfL Wolfsburg im Erstrundenspiel des DFB-Pokals bei Preußen Münster. Kurios: Auch da war Dingert beteiligt. Der Bundesligist hatte insgesamt sechs Auswechslungen vorgenommen - erlaubt waren nur fünf. Dingert und seinem Team war dies nicht aufgefallen. Münster erhob erfolgreich Einspruch gegen die Wertung der mit 1:3 verlorenen Partie, Wolfsburg flog am Grünen Tisch aus dem Wettbewerb.
Müssen die Bayern Konsequenzen fürchten?
Ein Einspruch gegen eine Spielwertung muss innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, beim DFB schriftlich eingereicht werden. Das obliegt einzig dem SC Freiburg. Zudem muss innerhalb der Einspruchsfrist eine Gebühr von 500 Euro an den DFB entrichtet werden. Geschieht dies nicht, ist der Einspruch unwirksam.
Welche Aussicht auf Erfolg hätte ein Einspruch im konkreten Fall?
Das ist schwer zu sagen. Zwar liegt ein Regelverstoß des Schiedsrichters vor. Doch dieser hatte keine Auswirkung auf den Ausgang des Spiels, wie es das DFB-Regelwerk in einem solchen Fall verlangt.
Ein weiterer Grund für einen Einspruch wäre der schuldhafte Einsatz eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers.
DFB-Regelwerk weist zu solchen Fällen eine Grauzone auf
Drohen den Freiburger Verantwortlichen im Falle eines Verzichts auf einen Einspruch juristische Folgen?
Wohl nicht. Nach Auskunft des Anwalts Fabian Reinholz gibt es "kein Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und seinen Fans, auf dessen Grundlage der Fan gegen die Verantwortlichen Schadenersatz oder andere Rechtsansprüche geltend machen könnte, mit der Begründung, der Club habe nicht alles unternommen, um drei Punkte am Grünen Tisch zu kassieren". Gleiches gelte für Sponsoren. "In der Verantwortung sind die Freiburger nicht", sagte Reinholz.
Wird die Grauzone im Regelwerk geschlossen?
Mit dieser Frage muss sich der Verband beschäftigen. In 59 Jahren Bundesliga-Geschichte ist dies offenkundig ein Präzedenzfall. In dieser Saison wird sich am Status quo aber definitiv nichts ändern.
Fröhlich kündigte an: "Da ist ein Fehler passiert. Das muss man in Ruhe aufarbeiten."
Titelfoto: Montage: Arne Dedert/dpa