Dürfen Medien über das Alter von Moukoko kritisch berichten? Gericht spricht Urteil!
Frankfurt am Main - Dürfen Medien Zweifel über das Alter von Youssoufa Moukoko (18) äußern? Der Youngster hatte genau dagegen mit Blick auf eine Veröffentlichung des SPIEGEL aus dem November 2022 geklagt. Jetzt wurde ein Urteil gesprochen.
Es war ein mit Spannung erwartetes Urteil, was am Mittwoch im Landgericht Frankfurt beschieden wurde. Als Kläger trat Bundesliga-Durchstarter Youssoufa Moukoko (18) auf, den eine neuerliche Recherche des SPIEGEL zu diesem Schritt veranlasste.
In diesem Bericht wurden Zweifel an dem Alter Moukokos genährt. Angeblich existiere der Scan eines Papiers, das ein anderes Geburtsdatum ausweise. Demnach sei Moukoko in Wahrheit vier Jahre älter.
Dem aufstrebenden Talent ging das zu weit, er sah seine Persönlichkeitsrechte gefährdet.
Doch das Gericht entschied anders: Der SPIEGEL und andere Medien dürfen auch weiter Zweifel an seinem Alter erheben, die auf "genügend Beweisansätzen" fußen, so Dr. Isabel Jahn, Sprecherin des Landesgerichts, gegenüber den Ruhr Nachrichten.
"Alles, was den Verdacht des falschen Alters oder der Herkunft betrifft, durfte und darf der Spiegel grundsätzlich äußern. Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung".
Begründet wurde dies mit der Sonderstellung Moukokos, die er aufgrund seiner Rolle im Sport einnehme und damit auf "öffentliches Interesse" stoße.
Borussia Dortmund sieht keinen Grund, an Moukokos Alter zu zweifeln
Da beide Parteien binnen von zwei Wochen in Berufung gehen können, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Derweil erhält Dortmunds Hoffnungsträger für die Zukunft von seinem Klub Rückhalt. Boss Hans-Joachim Watzke (63) betont gegenüber der Bild: "Wir haben keinerlei Grund, an den Worten unseres Spielers Youssoufa Moukoko zu zweifeln."
Sonst hätte der BVB wohl auch nicht erst kürzlich den Vertrag des Offensivjuwels bis 2026 verlängert.
Titelfoto: Bildmontage: Federico Gambarini/dpa