Er soll zu alt für die 3. Liga sein! Schiedsrichter verklagt den DFB
Bonn - Er ist noch nicht einmal 30 Jahre jung, doch für die 3. Liga soll Francisco Lahora zu alt sein! Der 28-jährige Schiedsrichter verklagt jetzt den DFB.
Zuletzt hatte das Manuel Gräfe (51) getan, weil der international wie national extrem anerkannte Unparteiische mit 47 Jahren aus dem Schiedsrichterwesen des Verbandes 2022 aussortiert wurde.
Ihm wurden vom Landgericht Frankfurt am Main 48.500 Euro Entschädigung aufgrund von vorliegender Diskriminierung zugesprochen (Verband und Gräfe gingen in Berufung, der Fall ist noch nicht geklärt), diesen "Tatvorsatz" sieht jetzt auch Lahora erfüllt und hat erste Schritte eingeleitet.
Seitdem der Mann aus Bonn 16 Jahre alt war, durchlief er sämtliche Förderprogramme, pfiff zuletzt in der Regionalliga West. Dann wurde ihm - für ihn völlig überraschend - mitgeteilt, dass er nicht auf der Förderliste für die 3. Liga steht, wie der Kicker berichtet.
Fünf Plätze für Schiedsrichter hatte der Westdeutsche Fußball-Verband (WDFV) im Sommer 2024 zu vergeben, Lahora stand nicht drauf. Problem: Es gibt eine gelebte Altersgrenze für solche eine Liste von 25 Jahren, festgeschrieben ist diese aber nirgends.
3. Liga: Francisco Lahora geht es nicht ums Geld, er will für das Leistungsprinzip kämpfen
Wie schon Gräfe empfindet es auch der 28-Jährige als Diskriminierung, dass es bei der Auswahl zum Aufstieg in höhere Ligen nicht nach Leistung, sondern erst einmal nach Alter geht.
"Das Alter sollte niemals ein Grund sein, jemanden von einer beruflichen Chance auszuschließen", sagte Lahora dem Kicker.
Der Rechtsweg für den Schiri scheint ein steiniger zu sein. Denn nach Bekanntwerden seiner "Ausbootung" legte er Beschwerde ein, was die zuständigen Ausschüsse aber als unzulässig verwarfen. Auch das Sportgericht des WDFV wies seine Beschwerde ab, dagegen geht der Projektmanager nun in Berufung.
Parallel zog der 28-Jährige vor das Bonner Arbeitsgericht, dort sollte vergangene Woche ein Gütetermin stattfinden, doch der platzte, weil der DFB seine Zuständigkeit anzweifelt.
Die von Lahora und seinem Anwalt eingereichte Klage hat einen Gegenstandswert von 20.820 Euro, doch ums Geld geht es dem Unparteiischen nicht. Er will, dass das Leistungsprinzip gilt.
Das ist zum einen verständlich, vor allem angesichts der Kritik, in der zuletzt die Schiedsrichter standen, zum anderen würde der Wegfall einer gelebten Altersgrenze womöglich die Talentförderung blockieren.
Die Entscheidung im Fall Fracisco Lahora könnte eine richtungsweisende sein, wenn seiner Berufung stattgegeben und sein Ansinnen vor dem Bonner Arbeitsgericht verhandelt wird.
Titelfoto: IMAGO / Michael Ketzer