Zwickauer OB widerspricht erneut Bundeswehr-Werbeverbot

Zwickau - Am 30. Januar stimmte der Zwickauer Stadtrat für ein Werbeverbot für die Bundeswehr. Doch Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) legte ein Veto ein.

Für Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) ist die Entscheidung rechtswidrig.
Für Oberbürgermeisterin Constance Arndt (47, BfZ) ist die Entscheidung rechtswidrig.  © Ralph Kunz

Mit dem Beschluss des Zwickauer Stadtrats soll künftig "Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte" in Liegenschaften, auf Fahrzeugen oder bei Veranstaltungen der Stadtverwaltung sowie der kommunalen Gesellschaften ausgeschlossen werden.

Arndt äußerte bereits kurz nach dem Beschluss Ende Januar ihre Bedenken bezüglich des Verbots. Sie sähe die Entscheidung als nachteilig für die Stadt. Neben finanziellen Einbußen befürchtete sie auch einen Imageschaden für Zwickau.

Die Oberbürgermeisterin legte daraufhin entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung Widerspruch ein, da er nach Auffassung der Stadtverwaltung sowohl nachteilig für die Stadt als auch rechtswidrig ist.

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Darüber hinaus könnte die Entscheidung das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr beeinträchtigen, beispielsweise bei Hochwasserkatastrophen.

Am 27. Februar fand daraufhin eine Sondersitzung des Stadtrates statt. Doch dieser blieb bei seiner Entscheidung und bestätigte das Werbeverbot mit Mehrheit (mit 21 Ja- bei 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen).

Oberbürgermeisterin Arndt sieht den Beschluss als rechtswidrig

Wenn es nach dem Stadtrat geht, soll in Zwickau künftig keine Bundeswehr-Werbung mehr zu sehen sein.
Wenn es nach dem Stadtrat geht, soll in Zwickau künftig keine Bundeswehr-Werbung mehr zu sehen sein.  © Ralph Kunz

Oberbürgermeisterin Arndt bleibt bei ihrer Meinung: "Es fällt mir nicht leicht, gegen den Beschluss eines – in diesem Fall kommunalen – Parlaments vorzugehen. Allerdings leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Einem aus meiner Sicht rechtswidrigen Beschluss habe ich daher zu widersprechen."

Der Ball liegt jetzt im Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde. "Als Rechtsaufsichtsbehörde sind wir verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen", so Sprecher Sebastian Brückner (34). "Unter Berücksichtigung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs werden wir dies natürlich so zügig wie möglich tun."

Sollte die Entscheidung zum Werbeverbot der Bundeswehr als rechtmäßig erklärt werden, muss künftig auf Liegenschaften der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen sowie Fahrzeugen und anderen Präsentationsflächen sowie bei Veranstaltungen auf Bundeswehr-Werbung verzichtet werden.

Titelfoto: Ralph Kunz

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