Neues Verbot, dafür Rad-Freigabe: Was es jetzt auf der Elbbrücke von Bad Schandau zu beachten gilt

Bad Schandau - Jetzt also doch: Nach mehreren Tagen der Verwirrung ist das Radfahr-Verbot für die Elbbrücke von Bad Schandau aufgehoben worden. Dafür müssen sich Verkehrsteilnehmer auf eine neue Regelung einstellen.

Weil jetzt auch Radfahrer die Elbbrücke von Bad Schandau nutzen dürfen, gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge (hinterstes Schild).
Weil jetzt auch Radfahrer die Elbbrücke von Bad Schandau nutzen dürfen, gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge (hinterstes Schild).  © Marko Förster

Wie das sächsische Infrastrukturministerium mitteilte, ist am Gründonnerstag ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge eingeführt worden, damit nun auch Radfahrer sicher über die Straße der Brücke fahren können. Entsprechende Schilder würden darauf hinweisen.

Zudem sei auch der Gehweg für den Radverkehr freigegeben worden. Hierbei hieß es eigentlich, dass dafür die Höhe des Brückengeländers nicht ausreiche.

Warum jetzt trotzdem dort geradelt werden darf, konnte eine Ministeriumssprecherin auf TAG24-Nachfrage zunächst nicht erklären.

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Sie verwies jedoch darauf, dass es vonseiten des zuständigen Landesamts für Verkehr offenbar keine Sicherheitsbedenken gab.

Man sei froh darüber, nun schnell eine Lösung gefunden zu haben: "Wir wissen, dass die Einschränkung für den Radverkehr zu Unmut geführt hat, und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten sehr", schrieb das Ministerium in der WhatsApp-Gruppe "smilsachsen / Brücken-Update".

Titelfoto: Marko Förster

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