Mindestalter für Facebook & Co. in Sachsen? Kultusministerium hält davon nichts

Dresden/Leipzig - Das Sächsische Kultusministerium sieht keinen Bedarf für ein Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien, wie es in Australien eingeführt wurde. Stattdessen will man einen anderen Weg einschlagen.

Kein Mindestalter für die Nutzung von Insta, Tiktok & Co.: Das Kultusministerium setzt stattdessen auf einen pädagogischen Ansatz. (Symbolbild)
Kein Mindestalter für die Nutzung von Insta, Tiktok & Co.: Das Kultusministerium setzt stattdessen auf einen pädagogischen Ansatz. (Symbolbild)  © 123RF

Und der heißt: Kompetenzentwicklung. Nur so könnten Kinder und Jugendliche souverän mit den Gegebenheiten umgehen lernen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Verbote oder Altersgrenzen würden kurzfristig und nur aus erwachsener Perspektive Abhilfe schaffen.

Statt strikter Vorgaben plädiert das Ministerium für einen pädagogischen Ansatz: "Das bedeutet auch, sich dem Thema in der Schulgemeinschaft oder dem Klassenverbund zu widmen und zum Beispiel gemeinsam Regeln zu finden."

Australien hatte im November 2024 per Gesetz ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien auf den Weg gebracht. Es drohen saftige Strafen.

Neues Verbot, dafür Rad-Freigabe: Was es jetzt auf der Elbbrücke von Bad Schandau zu beachten gilt
Sachsen Neues Verbot, dafür Rad-Freigabe: Was es jetzt auf der Elbbrücke von Bad Schandau zu beachten gilt

Auch die Sächsische Staatskanzlei lehnt die Regelung ab. Besonders bei älteren Jugendlichen mit gefestigten Mediengewohnheiten sei die Durchsetzbarkeit fraglich. Statt eines Mindestalters setze die Politik auf eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, hieß es.

Christian Hoffmann (46) vom Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Universität Leipzig
Christian Hoffmann (46) vom Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Universität Leipzig  © Universität Leipzig

Künftig sollen Eltern eine einheitliche Altersfreigabe für alle Apps auf dem Smartphone ihrer Kinder festlegen können. Eine Verifizierungsmethode ähnlich wie beim Online-Banking könnte sich Christian Hoffmann (46), Professor für Kommunikationsmanagement an der Universität Leipzig, vorstellen: "Das erfordert letztlich die Prüfung eines amtlichen Identitätsausweises."

Titelfoto: 123RF

Mehr zum Thema Sachsen: