Lehrerverband warnt vor Mobbing: Kommt die Maskenpflicht durch die Hintertür an Schulen zurück?
Leipzig - Um den Wegfall der Maskenpflicht an Sachsens Schulen ist Streit entbrannt. Mehrere Bildungseinrichtungen versuchen offenbar, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) über ihr Hausrecht wieder einzuführen. Der Lehrerverband warnt vor Mobbing im Klassenzimmer.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Anfang April zahlreiche Corona-Auflagen weggefallen, darunter die Maskenpflicht in Schulgebäuden. Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (46, CDU) verkündete zudem am Mittwoch, dass die derzeit noch gültige Verordnung für Schulen und Kitas zum 17. April ersatzlos auslaufe.
Das bedeutet, dass nach den Osterferien auch keine Testpflicht mehr besteht. Piwarz: "Schüler sowie Lehrkräfte können weiterhin Masken tragen und sich testen - sie müssen es nur nicht mehr."
Der Deutsche Lehrerverband kritisierte den sächsischen Weg als "fahrlässig" und warnte bereits vor Mobbing.
"In der Tat droht jetzt die Gefahr, dass einerseits Kinder, die Maske tragen, von Mitschülern als Weicheier und überängstlich gehänselt werden oder auch umgekehrt Druck auf Nicht-Maskenträger ausgeübt wird", erklärte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger (67).

Verunsicherte Eltern können sich an die Schulaufsicht wenden

Wie Eltern in sozialen Netzwerken berichten, versuchen einzelne Schulen offenbar, die Sache über ihre Hausordnungen zu regeln und die Maskenpflicht über das Hausrecht nach den Ferien wieder einzuführen.
Auf TAG24-Anfrage stellte das Kultusministerium dazu klar: "Eine Pflicht zum Tragen einer Maske kann der Hygieneplan einer Schule nicht statuieren, da eine solche Festlegung keine rechtliche Rechtfertigung hätte. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes erlaubt keine Maskenpflicht im Schulgebäude. Diese kann somit auch nicht durch Hausrecht wieder eingeführt werden."
Für den Konfliktfall rät Ministeriumssprecher Dirk Reelfs (60) Schülern und deren Eltern, zunächst das Gespräch mit den Lehrkräften oder der Schulleitung zu suchen.
Gäbe es auf diesem Weg keine Lösung, sollten sich die Eltern an die jeweilige Schulaufsichtsbehörde wenden. Das Landesamt für Schule und Bildung hat Standorte in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen, Radebeul und Bautzen.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa